von Konstantin Verykios

Sinn und theoretischer Status der Sozialontologie

Gegenwärtig wird fast jeder theoretische Erkenntnisgewinn in der jeweils gewünschten Richtung als methodisches Gebot und als Resultat der Logik des Verfahrens ausgegeben. Dabei dient die Berufung auf die Methode dazu, inhaltlich bereits getroffene Vorentscheidungen im Hinblick auf die Interpretation etwa eines historischen und soziologischen Stoffes zu stützen. Doch aus der bloßen Anhäufung von einzelnen empirischen Daten, die dann auf der Grundlage eines methodischen Verfahrens zu einem einigermaßen kohärenten Begriffssystem mit Anspruch auf Allgemeingeltung gebündelt werden, kann keine Wissenschaft entstehen. Denn der Einsatz einer bestimmten Erkenntnisweise und die Anwendung einer bestimmten Methode setzen bereits inhaltliche Überzeugungen über die Beschaffenheit der (physikalischen oder geschichtlich-sozialen) Welt voraus.

Dies gilt auch für die innere Logik und Gesetzmäßigkeit der Natur innerhalb der neuzeitlichen Naturwissenschaft. (Übrigens bildete sich diese Überzeugung in der Polemik gegen die antik-christliche Überzeugung von der ontologischen Minderwertigkeit der sinnlichen Welt heraus.) Also werden durch den Rückgriff auf erkenntnistheoretische und methodologische Einsichten theoretische Entscheidungen objektiviert, so dass noch vor Anwendung der Methode die angenommenen inhaltlichen Überzeugungen als notwendiges Ergebnis der richtigen Anwendung der methodischen Verfahrensregeln hingestellt werden. Auf diese Weise werde Methode, wie Kondylis anmerkt, zur prospektiven und faktisch retrospektiven Rationalisierung der eigenen Forschungspraxis.

Tatsächlich müssen Ergiebigkeit und Richtigkeit des Verfahrens stets nach der Stichhaltigkeit der Resultate beurteilt werden. Die Notwendigkeit der Bestätigung des Erkenntnisverfahrens durch dessen inhaltliche Ergebnisse deutet an sich schon darauf hin, dass jede Erkenntnis- und Methodenlehre ihre inhaltlichen Pendants und Voraussetzungen hat. Deshalb führt die Bindung der Methode an inhaltliche Positionen oder Vorentscheidungen ihrerseits dazu, dass die Methode jene Inhalte bestätigen muss, mit denen sie sich ursprünglich verbunden hat.

Welches Weltbild konstituiert nun bei Kondylis den Rahmen, innerhalb dessen die methodischen Regeln zur Anwendung kommen? Welche weltanschaulichen Elemente bilden das Fundament, genauer gesagt: die axiomatischen bzw. ontologischen Grundlagen seiner Theorie?

Seine Grundhaltung lässt sich als historischer Relativismus kennzeichnen. Diese historisch relativistische Grundeinstellung bedeutet die Anerkennung der praktisch-normativen und theoretisch-funktionellen Gleichberechtigung aller geschichtlichen Formen menschlichen Zusammenlebens und aller Menschenbilder, die sich sozial lebende Menschen über ihre Mitmenschen, über den Charakter, die Möglichkeiten und die Grenzen des menschlichen Wesens und Handelns machen. Diese relativistische Grundhaltung erklärt auch Kondylis‹ Stellung innerhalb der wissenschaftlichen Tätigkeit im Allgemeinen. Er will Beobachter der menschlichen Dinge sein, ein Analytiker menschlichen Verhaltens in konkreten Lagen. Der wissenschaftliche Beobachter der situation humaine bedarf eines Außenpostens, der ihm die Betrachtung seines Gegenstandes aus dem gewünschten relativistischen Blickwinkel erlaubt.

Diese besondere Perspektive ist bei Kondylis der Einheitsgedanke. Dessen theoretische Umsetzung bildet die Fachdisziplin »Sozialontologie«. Doch das bedeutet gerade nicht, dass menschliches Verhalten aus der Sicht der Philosophie, der Politik, der Soziologie etc. erfasst werde. Vielmehr gilt umgekehrt: Es soll die Einheitlichkeit der Grundstrukturen des menschlichen Verhaltens und die innere Logik seiner Entfaltung in allen Bereichen sozialen Handelns, des philosophischen, religiösen, geschichtlichen, sozialen oder politischen erkennbar gemacht werden. Denn der Mensch verhält sich in der Perspektive von Kondylis‹ Sozialontologie grundsätzlich stets gleich, egal wo auch immer er aktiv ist.

Jede sozial-geschichtliche Situation hat zwei Aspekte, und in jeder vollzieht sich das Menschliche in seiner strukturellen Totalität. Dies geschieht aber im Zeichen normativer Überzeugungen, die relativ und vergänglich sind. Dieser Doppelaspekt der Situation ist freilich keine heuristische Annahme, die noch der empirischen Bestätigung harrt. Vielmehr stellt er eine uralte Erkenntnis dar, über die alle Kulturen verfügen und die durch das Studium auch ältester Texte rekonstruiert werden kann. Das Wissen um die Doppelseitigkeit der Handlungssituation kann »das elementare Gefühl erklären, wie es denn damit sei, dass ständig Neues in einer Welt geschehe, die doch so alt und irgendwie vertraut anmutet.« (P.K., Sozialontologie, SO 194)

Bestimmte Muster menschlichen Verhaltens sind in der Geschichte weitgehend stabil geblieben, während sich die jeweils herrschenden Ideologien und Ethiken inhaltlich immer wieder verändert haben. Die Stabilität der Verhaltensmuster verweist auf eine Tiefenschicht von universellen menschlichen Anlagen, während die inhaltliche Veränderbarkeit sozialer Werte, Normen, Ideen und Ideologien auf der Ebene der sich unausgesetzt vollziehenden gesellschaftlichen Tätigkeit auf die Bedeutung der sozialen Interaktion für den inhaltlichen Reichtum der menschlichen Denkprodukte hinweist. Es ist die Ebene der Sitten und Institutionen, der Rituale und Weltanschauungen. Der Gesichtspunkt der Einheitlichkeit meint hier, die anthropologisch gegebenen formalen Variablen seien offenbar so beschaffen, dass bei gleichbleibender Form und Funktion die Besetzung durch Inhalte offen bleibe. (SO 618ff.) Aus diesen Überlegungen wird ersichtlich, dass die Sozialontologie vom langsamsten Zeitfluss handelt, den die menschlichen Dinge kennen, während die Ebene der sich rasch ändernden Inhalte Sache der Geschichtswissenschaft und der Soziologie ist. »Auf der Ebene der Darstellung und der begrifflichen Erfassung [..] steht gleichsam die Zeit still.« (vgl. SO 194)

Geht man von einer in diesem Sinne verstandenen Einheitlichkeit des menschlichen Verhaltens aus, so könnte man sich einer einheitlichen Begrifflichkeit bedienen und die Grenzen der verschiedenen theoretischen Disziplinen sprengen, indem man sie gleichsam von außen betrachtet. Es ist nun die Frage, welche Begriffe auf dieser theoretischen Metaebene verwendet werden sollen: Woher soll eine Ontologie des Sozialen ihre Begriffe nehmen? Die zentralen Begriffe der Sozialontologie sind in der Regel solche, die mehr oder weniger in allen Wissenschaften vom Menschen geläufig sind.

Das ›soziale Sein‹ als Gegenstand der Sozialontologie

Die Sozialontologie befasst sich mit dem Sein der Gesellschaft unter dem spezifischen Gesichtspunkt des Sozialen. Wie das Sein der Welt den absoluten Anfang der philosophischen Ontologie bildet, so ist das Sein der Gesellschaft der absolute Ausgangspunkt (das ›Urfaktum‹) der Wissenschaft Sozialontologie. Das Sein der Gesellschaft ist begrifflich umfangreicher als das soziale Sein. Denn dieses enthält nicht alles, was zum Sein der Gesellschaft gehört, vor allem nicht das, was die materiellen Voraussetzungen des Seins des Sozialen ausmacht. Sozialontologie stellt die begriffliche Rekonstruktion des sozialen Seins dar. Dieses lässt sich in seiner Totalität durch drei analytische Kategorien erfassen, (sozialontisch: Kräfte oder Faktoren.) Es sind dies die soziale Beziehung, die Anthropologie und das Politische. Dies erklärt sich dadurch, dass alles Geschehen in einer Gesellschaft, also das soziale Geschehen, über sichtbare und unsichtbare zwischenmenschliche Beziehungen abläuft und durch die Dynamik dieser Beziehungen entsteht. Also lässt sich Gesellschaft sozialontologisch als ein Geflecht von sozialen Interaktionen begreifen. An der sozialen Beziehung nehmen Menschen teil, und somit stellt sich die Frage für die Anthropologie nach deren »Wesen«. Das Politische bildet jene soziale Beziehung, die die Frage nach dem Zusammenhalt und der Ordnung der Gesellschaft stellt. Die Konkretisierung bzw. inhaltliche Bestimmung der formalen Begriffe »Zusammenhalt« und »Ordnung«, ist eine sozialgeschichtliche Frage – Politik im Gegensatz zum Politischen.

Eine Disziplin befasst sich nicht mit allen Erscheinungen eines ontischen Gebietes, sondern muss sich innerhalb davon einen engeren Bereich suchen, der dann als ihr eigentlicher gelten soll. Der Stoff der Sozialontologie unterscheidet sich ontisch kaum vom Stoff anderer Humanwissenschaften. Die Grenzen sind hier nicht ontischer, sondern kognitiv-epistemologischer Art. (vgl. SO 184ff, 196ff.)

Die Wahl eines jeden spezifischen Gebietes ist unumgänglich mit inhaltlichen Aspekten und Implikationen verbunden – was ja für alle methodologischen Überlegungen gilt. (s.o.)

Die inhaltliche Grundvoraussetzung oder -hypothese der Sozialontologie ist die absolute Offenheit und Plastizität des sozialen Seins. Die Annahme eines so oder so beschaffenen sozialen Seins hat übrigens sein Common Sense Äquivalent: Jeder Mensch lebt in Gesellschaft und handelt aufgrund einer mehr oder weniger bewussten, mehr oder weniger ausgearbeiteten allgemeinen Theorie von der Beschaffenheit der sozialen Realität: Sie ist ein offenes Feld von Handlungsmöglichkeiten, dessen beide Pole (sinnhaftes Selbstopfer und sinnhafte Fremdtötung) beispielhaft die Unberechenbarkeit oder absolute Wandelbarkeit der Subjektivität des Anderen in Reinform zeigen. Kein Mensch muss müssen; es gibt keine Lage, der sich der Mensch beugen muss, wenn er den Tod in Kauf zu nehmen bereit ist. »Das Subjekt kann [..] sogar zwischen Sein und Nichtsein wählen.« (SO 311) Diese grundsätzliche Unberechenbarkeit und Undurchdringlichkeit des Anderen durch Ego ist der tiefere Grund für das Misstrauen des Subjekts in die großen Systeme der Kultur und die Alltags- oder Kulturnormen, so dass es, um der Unberechenbarkeit der Subjektivität und der Unwägbarkeit der sozialen Umwelt einigermaßen Herr zu werden, ein eigenes Beobachtungssystem entwickelt.

In der engeren Perspektive des »wissenschaftlichen Interesses« könnte die Annahme von der Offenheit und Unberechenbarkeit des sozialen Geschehens durch noch ungelöste oder unbefriedigend gelöste theoretische Probleme nahegelegt werden. Dem Forscher können sich bei seiner intensiven Beschäftigung mit historischen und soziologischen Problemen Fragen aufdrängen: Weshalb können Geschichtswissenschaft und Soziologie keine Gesetze als feste und überall gleich wirkende Rangordnung kausaler Faktoren aufstellen? Warum sind historische oder soziologische Regelmäßigkeiten nicht für den Einzelfall verbindlich und daher praktisch nutzlos? Warum greift die Praxis dieser Disziplinen aus Erklärungsnot zu Aussagen, zu denen sie durch ihre eigenen Begriffe oder ihre Grundlegungslogik keineswegs berechtigt ist, indem sie z.B. diesen oder jenen Krieg auf die »menschliche Natur« zurückführt? (SO 185f.)

Man könnte die Lösung dieser und ähnlicher Probleme in der Aufstellung einer allgemeinen Theorie des Sozialen sehen, die dadurch entstünde, dass man alle Begriffe, die den gemeinsamen Nenner aller Sozialwissenschaften (z.B. »menschliche Natur«, Handeln, Sinn, Verstehen, Rationalität etc.) abgeben, der Zuständigkeit der Sozialwissenschaften entzöge und ihre Behandlung der Theorie des Sozialen übergäbe. Nach ihrer Bestimmung als sozialontologisch universelle Formalien könnten die einzelnen Disziplinen dann auf jenen Teil dieser Formalien zurückgreifen, auf den sie durch die Logik ihrer Grundlegung legitimen Anspruch hätten. Der neue theoretische allgemeine Rahmen wäre nach dem Gesagten nicht die Umschreibung einer allumfassenden Gesetzmäßigkeit, sondern die ideelle formalisierte Summe der Schilderungen aller sozialen Handlungen, also der Rahmen, innerhalb dessen sich kollektives und individuelles, jedenfalls soziales Handeln bewegt. »Das soziale Sein als Gegenstand der Sozialontologie besteht aus jenen Faktoren oder Kräften, die keine Verfestigung des sozialen Seins und somit keine kausal oder emanatistisch hierarchisierte Fassung von ihm gestatten.« »Sozialontologie bietet kein oberstes oder ausschließliches inhaltliches oder normatives Kriterium zur Betrachtung menschlicher Gesellschaft und Geschichte, sie liefert nur jene Grundlagenanalyse, aus der hervorgeht, warum die Aufstellung eines solchen Kriteriums unmöglich ist.« (SO 186)

Dieser Rahmen bzw. das Gebiet der Sozialontologie enthält also alles, was sich als Aspekt oder Bestandteil des Faktums der Gesellschaft denken lässt. Somit gehören Individuum, individuelles sowie kollektives Handeln zu ihrem theoretischen Kern. Die Sozialontologie geht vom Faktum des gesellschaftlichen Seins aus, sie arbeitet ihre begrifflichen Festlegungen vor dem Hintergrund einer bereits existierenden Gesellschaft heraus. Die Verwechselung von »sozial« und »sozialisiert« und das Zusammendenken von »sozial« und »kollektiv« ergeben für sie keinen Sinn. »Das Individuum existiert nicht mit der Gesellschaft zusammen, sondern in Gesellschaft« (SO 200) Soziales und Individuelles sind keine Gegenbegriffe, das Soziale erschöpft sich nicht im Kollektiven, sondern Individuelles und Kollektives sind Erscheinungsformen des Sozialen. Das Handeln eines Individuums kann nicht kollektiv, doch es muss ebenso wie Kollektives sozial sein. (vgl. SO 200)

Die Aufgabe der Sozialontologie

Zur Aufgabe der Sozialontologie gehören 1. Biologie, Cognitive-Emotional Neuroscience, Verhaltensforschung, Psychologie, 2. sozialontologische Anthropologie, 3. Sozialwissenschaften (Geschichte, Soziologie). Die Sozialontologie vermittelt zwischen den Ebenen 1 und 3; sie stellt das Bindeglied von 1 und 3 in der Überzeugung her, der Sprung von Ebene 1 auf Ebene 3 stelle keine theoretische Schlussfolgerung dar, obwohl die erste Ebene die dritte gattungsspezifisch determiniert. Denn es ist die besondere biophysische Konstitution, welche die Grundlage für die Entstehung des Menschen als eines gesellschaftlichen Wesens liefert: Eine ganz bestimmte und besondere biologische Struktur ermöglicht die Mannigfaltigkeit der Verhaltensarten, die eine Gesellschaft von Menschen charakterisieren. Die Vielfalt von Interaktionsformen des Menschen ist in diesem Sinne eine Funktion seiner Biostruktur, insofern diese der Gattung ausschließlich erlaubt, sich innerhalb der gegebenen (biologischen) Grenzen zu bewegen. Die biologischen Grundfunktionen (Selbsterhaltung) mussten bei der Bildung des Menschen als eines gesellschaftlichen Wesens durch spezifische Lösungen (Symbol, Sprache, Kultur allgemein) ergänzt werden. Dabei tritt die soziokulturelle Selektion an die Stelle der natürlichen, doch beide bedingen einander; Kultur (z.B. Herstellung von Werkzeugen, Bildung von sozialen Organisationsformen) läuft parallel zur biologischen Vervollkommnung wie der Gehirnentwicklung. Kultur ist mit Natur und Natur mit Kultur durchtränkt. (s.u.) Das soziale Sein bzw. die Gesellschaft überhaupt bildet, wie gesagt, den spezifischen Untersuchungsgegenstand der Sozialontologie. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die inhaltliche Erscheinung und Wandlung aller menschlichen Denkprodukte auf eine Ebene zurückzuführen, die allen Menschen aller Kulturen und Zeiten gemeinsam ist. Es ist die erste Ebene, die der (formalen) sozialontologisch-anthropologischen Konstanten.

Der Gedanke dahinter ist folgender: Es besteht kein Zweifel an der ubiquitären Geltung menschlicher Verhaltensschemata, die die Fachdisziplinen der ersten Ebene aufstellen. So bezieht sich z.B. das Grundschema Stimulus – Reaktion der behavioristischen Psychologie auf eine überall anzutreffende anthropologische Tiefenschicht. (SO 72f.) Doch von dieser Tiefenschicht aus ist der Sprung auf die inhaltlich veränderliche Ebene der geschichtlichen und soziologischen Begrifflichkeit nicht möglich – trotz Anerkennung ihrer Selbständigkeit und Unentbehrlichkeit seitens der (behavioristischen) Psychologie. Denn der Behaviorismus postuliert eine eindeutige und permanente Beziehung zwischen Stimulus und Reaktion, und deshalb ist er nicht imstande, »die Faktoren namhaft [zu] machen, die, über die Gleichförmigkeit der verhaltensmäßigen Wirkung von Werten hinaus, den Wandel des Inhalts von Werten als solchen bedingen.« (SO 73) Die Sozialontologie erarbeitet die Mechanismen der sozialen Interaktion, indem sie die Koeffizienten des inhaltlichen Wandels zunächst unabhängig vom historisch erfassbaren Inhalt der jeweiligen Werte, aber vor dem anthropologischen bzw. sozialontologischen Hintergrund ausreichend beschreibt und formalisiert. Das behavioristische Schema dagegen kann trotz universeller Geltung nicht als Erklärungsschema spezifisch gesellschaftlicher Phänomene dienen, weil es methodisch einen individualistischen Ausgangspunkt hat. »Je mehr der Mensch als isoliertes Individuum betrachtet wird, desto tiefer können jene Faktoren in seine Beschaffenheit gesetzt werden, die zur Erklärung seines Verhaltens angeführt werden, desto höher wird m. a. W. die biologische Dimension veranschlagt.« (SO 73)

Verhalten und Handeln

Die begriffliche Trennung von Verhalten und Handeln setzt an der Dichotomie Tier – Mensch an, was direkt auf den anthropologischen Charakter des Handelns hinweist. Das Diktum von Aristoteles »Tiere handeln nicht« gehört zum kulturellen Bestand aller Kulturen und Zeiten, denn darin drückt sich das Selbstverständnis der Gattung als animal rationale aus. Zum Verhalten gehören äußere Akte, die man nicht dem Handeln gleichsetzt, weil man mit ihnen keinen inneren reflexiv-sinnhaften Akt, also keine Absicht verbindet. Handeln ist immer auch Verhalten, aber Verhalten nicht immer notwendige Begleiterscheinung eines Handelns. Menschliches Handeln ist danach ein Verhalten aufgrund von Absichten, zu deren Realisierung zweckmäßige Entwürfe dienen. (SO 444f.)

Man kann das Verhältnis von Verhalten und Handeln schematisch durch zwei konzentrische Kreise wiedergeben; der große Kreis symbolisiert dabei die Summe der Verhaltens- und Handelnsschichten (also den Menschen als handelndes Wesen bzw. seine Gesamtintentionalität), der innere symbolisiert die Verhaltensschichten bzw. das Triebhafte und Affektmäßige. Der daran sich nach außen anschließende Flächenring zeigt das Gebiet reflektierter Handlungsmotive und höherer rationaler Leistungen, also das Gebiet des eigentlichen Handelns oder sinnhaften Verhaltens. Die Kreislinie des inneren Kreises ist als Reflexivitätsfilter vorzustellen, der, einer biologischen Zellmembran vergleichbar, in beiden Richtungen und in verschiedenen Graden durchlässig ist (Osmose). Extreme Durchlässigkeit nach außen würde absolute Herrschaft von Trieben und Affekten als Bestimmungsfaktoren des Handelns bedeuten, extreme Undurchdringlichkeit dagegen die Alleinherrschaft der rationalen Bestimmungsfaktoren des Handelns. Im sozialen Leben ausschlaggebend sind Misch- und Koexistenzformen des Handelns. Folglich wird sowohl jedem Idealismus einer dualistischen Anthropologie (der rationale Akteur ist als Herr seiner Triebe und Affekte zu denken) als auch einseitigen triebpsychologischen Anthropologien (der Mensch als Spielball von Trieben und Affekten) ein Riegel vorgeschoben. (SO 577)

Die Sozialontologie setzt bei einer bereits vorhandenen Gesellschaft an. Als deren Mitglied steht der Mensch gleichsam unter dem Gebot, für all sein Tun sinnhaft-rationale Gründe anzugeben, zu finden oder zu erfinden. (SO 561f.) Die Sinndimension des Sozialen verlagert den Bezugsrahmen des Menschlichen vom Biologischen aufs Ideelle, es kommt also durch die Vermittlung des sozialen Lebens zu einer neuen Bestimmung von Begriffen wie dem der Selbsterhaltung. So kann an die Stelle der biologischen Selbsterhaltung die idealisierte treten, die das physische Selbstopfer der ideellen Selbsterhaltung zuliebe verlangen kann. Der Sinn- und der Rationalitätsbegriff sind im Rahmen des Sozialen gleichwertig: Nach der erfolgten Erweiterung des Selbsterhaltungsbegriffs innerhalb der Kultur übernimmt die Rationalität die Aufgabe, Sinn konsistent und wirksam zu artikulieren. An dieser ubiquitären Funktion der Rationalität wird offenbar, dass sie anthropologisch so weit zurückreicht wie der Sinn selbst. (SO 561) Die so definierte Rationalität bedeutet ihre Erweiterung über das Zweck-Mittel Schema hinaus und ermöglicht eine Aufnahme des »Irrationalen« (aufgrund triebhafter Impulse) in die Sozialontologie, ohne ihre epistemologische Geschlossenheit zu verletzen. Der sozial lebende Mensch steht nämlich unter dem Druck, seinem Verhalten nach innen und nach außen einen Sinn zu geben, wenn er ernst genommen werden will. Der Zwang zur Sinnhaftigkeit des Handelns lässt sich auch als Rationalitätszwang verstehen, wie es im Selbstverständnis der Gattung Mensch als animal rationale zum Ausdruck kommt. Innerhalb des sozialen Lebens nimmt die Rationalitätsannahme die Gestalt des Rationalisierungsdruckes oder Objektivierungszwanges an. (SO 569ff.)

Rationalisierung ist die Legitimierung durch Rationalität (oder durch Sinn). Es wird also ein psychischer oder theoretischer Stoff in der Weise gedanklich bearbeitet, dass die jeweiligen Einstellungen und Handlungen als Ergebnis der Rationalität erklärt werden können und der Eindruck vermieden werden kann, es handele sich um das Ergebnis von instinktivem Eigennutz. (vgl. SO 563)

Die Funktion der Rationalisierung

Sie dient also zur Grenzverwischung zwischen rationalen bzw. logischen und irrationalen bzw. unlogischen Handlungen und dazu, die unlogischen wie logische erscheinen zu lassen. So wird der »irrationale Trieb« durch Rationalisierung in einen vernünftigen Handlungsgrund umgedeutet. (vgl. SO 563) Der Prozess der Rationalisierung bzw. Objektivierung weist einen Doppelaspekt auf. Er transformiert Wünsche und Neigungen bzw. Affekte in handlungsrelevante Absichten, indem er zugleich die Wirkungen der »irrationalen« Verhaltensschichten aufnimmt bzw. seine »Materie« (auch) aus existentiellen Tiefenschichten bezieht. Zusammenfassend gilt also: Verhalten muss in der Gesellschaft wegen des Rationalitätsdrucks zum Teil durch Handeln verdrängt oder überdeckt werden. Der Rationalitätsdruck in Gestalt des Rationalisierungszwanges bewirkt die Transformation von Wünschen und Präferenzen in Absichten, die durch zweckmäßige Wahl der Mittel auf Basis der Einschätzung der Motive des Anderen durch Ego (also durch Perspektivenübernahme) und der Situation gebildet, den Handlungsentwurf in die Praxis umsetzen. Dieser Vorgang der Rationalisierung beschränkt sich nicht auf das Zweck-Mittel Verhältnis, er erfasst vielmehr Schichten des Bewusstseins, die man in der engeren Rationalitätsauffassung als irrational oder als das Gebiet unkontrollierten Verhaltens bezeichnet. (vgl. SO 577)

Einige begriffliche Festlegungen: Mentale Handlung und Handlung in mente

Sozialontologisch wichtig sind, wie gesagt, diejenigen mentalen Akte, die die Reflektivitäts- oder Handlungsschwelle überschreiten, die also durch reflexive Arbeit als Motiv, Absicht oder Perspektivenübernahme handlungsrelevant werden. Die mehr oder weniger reflexiv gefilterten mentalen Akte können in zwei große Kategorien zusammengefasst werden, nämlich in mentale Handlungen und Handlungen in mente; das sind die mentalen Akte, die mit einem Handlungsentwurf zum äußeren Handeln verbundenen sind. Umfangreicher als diese sind mentale Handlungen, denn sie schließen nicht nur jene ein, sondern auch die reflexiv ungenügend verarbeiteten mentalen Akte, bei denen sich die damit verbundene Intentionalität höchstens als »blinder Wunsch« oder »blinde Aneignung« betätigt, ohne in einen einigermaßen konkreten Handlungsentwurf einzumünden. (vgl. SO 438) Die mentale Handlung bzw. der entsprechende mentale Akt muss keine Handlungen in mente hervorrufen, also ein planendes äußeres Handeln; sie kann folglich an vageren oder konkreteren Handlungsentwürfen vorbeigehen – aber doch nicht gänzlich an der Reflexion. Ähnlich müssen Handlungen in mente bzw. Handlungsentwürfe nicht zum äußeren Handeln führen. Das Ausbleiben der praktischen Umsetzung kann entweder auf reale Hindernisse oder auch auf den anthropologisch spezifischen Überschuss der Entwürfe in mente gegenüber ihren praktischen Umsetzungen zurückgeführt werden. »Dieser beliebig große Überschuss des vorgestellten Handelns gegenüber dem real stattfindenden äußeren bildet eine höchst wichtige Erscheinung, die manchen Zug menschlichen Handelns überhaupt verständlich macht.« (SO 439)

Inneres Handeln und die Aufwertung ihres handlungstheoretischen Stellenwertes durch das Kriterium des sozialen Bezugs

Es stellt sich die Frage, ob es für den Begriff des sozialen Handelns entscheidend ist, dass Handlungsentwürfe andere Subjekte betreffen. Sind reflektierte mentale Akte, die sich zwar auf andere Subjekte beziehen, auch dann als »soziales Handeln« zu bezeichnen, wenn mit diesem Bezug keine Handlungsentwürfe ihres Trägers verbunden sind? (vgl. SO 439) Nach M. Weber gehört die Orientierung an fremdem Verhalten zum Begriff des sozialen Handelns. Das innere Sichverhalten ist soziales Handeln nur dann, wenn es sich am Verhalten anderer orientiert. (M.Weber, Wissenschaftslehre 429f.) Demzufolge sieht es so aus, als werde der sinnhafte Bezug als Merkmal sozialen Handelns nur so weit zur Kenntnis genommen, wie er den äußeren Verlauf des Handelns durch seine Orientierung am fremden Handeln beeinflusst. (SO 439f.) Wenn ein Produzent von Waren sich an den Bedürfnissen Dritter orientiert, die von ihm nichts wissen und von denen er wenig weiß, dann reicht hier der einseitige Sinnbezug zweifellos aus, um den Fall als »soziales Handeln« einzustufen.

Ist aber »soziales Handeln« im Allgemeinen notwendig mit Handlungsentwürfen und äußerem Handeln verbunden? Wenn M. Weber diese Frage bejaht, dann deshalb, weil er die Überlegenheit des zweckrationalen Handelns für eine methodische Notwendigkeit hält. (vgl. SO 490) – Im Rahmen der »Sozialontologie« dagegen muss »soziales Handeln« weder mit Handlungsentwürfen noch mit äußerem Handeln verbunden sein. Denn wenn Gebete in der Einsamkeit an Gott gerichtet werden, dann gehören sie – anders als für Weber – für die »Sozialontologie« sozialontologisch zum sozialen Handeln dazu, da der Betende Mitglied einer religiösen Gemeinschaft ist. Durch seine Anteilnahme gewinnt er seiner sozialen Welt einen Sinn ab, der seine Identität stärkt und sein Handeln sicherer macht. Er grenzt sich durch sein Bekenntnis zu dieser Gemeinschaft vom Nichtfrommen ab, den er nicht für fähig hält, die tiefsten Bedürfnisse seiner Identität zu befriedigen. (SO 440) Der Eremit, der in der Wüste Erlösung sucht und dessen Handeln rein kontemplativ ist, handelt trotzdem sozial, denn Erlösung ist ein Konzept oder Bedürfnis, das nur in menschlichen Gesellschaften entstehen kann. (SO 201) Das Gleiche lässt sich von der Beziehung des Menschen zum Tod sagen; sie hängt wesentlich von seinen Beziehungen zu den Mitmenschen ab, es bestimmt also nicht umgekehrt die Beziehung zum Tod die Beziehung zu den Mitmenschen. (SO 440)

»Soziales« Handeln liegt bereits dann vor, wenn der soziale Bezug gegeben ist – und sei es nur in Gedanken. Handlungsentwürfe und äußeres Handeln sind also keine notwendigen Bedingungen für soziales Handeln. Durch die Berücksichtigung des sozialen Bezugs erweitert sich der Begriff des sozialen Handelns um seinen inneren Aspekt (inneres Handeln). Nachahmung auf breiter Basis, gemeinsames, »reaktiv verursachtes« subjektives Handeln in einer örtlich zusammengedrängten Masse (emotionale Ansteckung) oder allgemein massenpsychologische Erscheinungen sind allesamt Phänomene, die Weber der Zuständigkeit der Soziologie als der Wissenschaft vom sozialen Handeln entziehen wollte. Drei mögliche Typen inneren sozialen Handelns sind:

  1. Das Phänomen des Unterlassens oder Duldens, das Bewirken also eines Ereignisses durch Unterlassung seiner Verhinderung. Hier liegt ein Fall vor, den Weber zum sozialen Handeln rechnet, wobei die Trennung zwischen Handlungsentwurf und äußerer Handlung als zwei Phasen desselben Vorganges auf die Spitze getrieben wird; die Unterscheidung als Gegensatz-Relation.
  2. Ein komplementäres Verhältnis, bei dem Handlungsentwürfe, die Enthaltung von äußerem Handeln verlangen, Entwurf und Handeln als Vermeiden der vorgestellten Handlung fallen bereits im Geist des Subjekts zusammen.
  3. Handlungsentwurf und Handlung verschmelzen deshalb miteinander, weil der mentale Akt selbst bei allem Bezug auf das Verhalten Dritter als Selbstzweck gilt. Zu dieser gehören wiederum a) und b).

Soziales Handeln und soziale Beziehung

Soziales Handeln unterscheidet sich begrifflich vom Handeln im Allgemeinen durch den (einseitigen) Sinnbezug des Handelnden auf andere Subjekte, während sich soziale Beziehung vom sozialen Handeln (nach Weber) durch den wechselseitigen Sinnbezug unterscheidet.

Beide also, soziales Handeln und soziale Beziehung, bedeuten gleichermaßen Orientierung des Verhaltens am Verhalten anderer, nur im Fall der sozialen Beziehung ist diese Orientierung beiderseitig. Nach Weber ist daher der Übergang vom inneren zum äußeren Handeln bereits durch den Begriff des sozialen Handelns vollzogen. Gewiss, inneres Handeln bzw. jene mentalen Akte, die es zusammensetzen, sind soziale Akte: Zum einen die Wahrnehmung des Anderen, die einen spezifischen Erwartungshorizont festlegt, und zum anderen, die sich daran anschließende Perspektivenübernahme, die in ihrer formalen und inhaltlichen Dimension den Charakter und die Absichten des Anderen näher erfasst. Es sind soziale Akte, weil sie sich auf andere soziale Wesen beziehen. Doch sie können einseitig ohne Kenntnis des Anderen stattfinden. Aber selbst ihr beiderseitiger Vollzug mündet in keine Interaktion ein, solange das Ich nicht durch irgendwelche äußeren (verbalen oder motorischen) Zeichen erkennt, dass es die Aufmerksamkeit des Anderen auf sich gezogen hat. Wenn also ego und alter von dieser Beiderseitigkeit nichts wissen, müssen sie es erst durch Zeichen, also durch äußere Handlungen erfahren. Das bedeutet den Übergang vom inneren sozialen Akt zur interaktiven sozialen Beziehung. Soziale Handlungen haben also einen inneren und gegebenenfalls einen äußeren Aspekt, aber nur im Zusammenwirken beider Aspekte kommt eine soziale Beziehung zustande. Die soziale Beziehung braucht ein Zeichengeben durch äußeres Handeln, folglich ist die Perspektivenübernahme als innerer sozialer Akt die notwendige, aber nicht die hinreichende Voraussetzung. »Die soziale Beziehung bedarf als einzige Form des Handelns definitionsgemäß des inneren und äußeren Aspekts, und eben deshalb ist sie sozialontologisch entscheidend.« (SO 443) »Die begrifflich spezifische Differenz zwischen sozialem Handeln und sozialer Beziehung erschöpft sich nicht im Kontrast von Ein- und Beidseitigkeit. Hinzu muss die Klarstellung kommen, dass erst mit dem Auftreten der sozialen Beziehung der Übergang vom inneren zum äußeren Handeln obligatorisch wird, obligatorisch im begrifflichen Sinn, versteht sich, denn genetisch und real haben sich solche Übergänge, wenn überhaupt, angesichts des ontischen Primats des äußeren Handelns eher in umgekehrter Richtung vollzogen.« (SO 442f, m. Herv.)

Die soziale Beziehung bietet begrifflich (sozialontologisch) Vorteile gegenüber dem sozialen Handeln im allgemeinen oder dem äußeren Handeln im besonderen. Im »realen« Leben aber hat äußeres Handeln einen größeren Stellenwert (sozialontischer Primat). Eine Beziehung zweier Menschen ohne Motorik oder Sprache hätte langfristig keine Aussicht auf Bestand, also ist eine solche soziale Beziehung bloß ein Denkkonstrukt bzw. Grenzfall. Erst eine bestehende soziale Welt macht soziale Interaktion möglich. Die Vorstellung vom Anderen als Subjekt geht immer mit bestimmten Objekten einher, seien es materielle Dinge oder Präferenzen, Interessen oder Werte und Ideen oder dritte Personen und bestimmte objektive Lagen. Es ist der gemeinsame Bezug auf ein bestimmtes Objekt, das früher oder später äußeres Handeln unumgänglich macht. Dieses Objekt »verweist letzten Endes auf die Anwesenheit einer handfesten sozialen Welt, innerhalb deren handfeste soziale Wesen früher oder später, frei- oder widerwillig, mehr oder weniger überlegt zum handfesten Handeln kommen müssen.« (SO 444)

Die Beziehung von Handlungstheorie und Sozialontologie

Bereits die Verwendung des handlungstheoretischen Begriffs »Absicht« als spezifische Differenz zur Unterscheidung des Handelns vom Verhalten weist direkt auf den gemeinsamen Nenner von Handlungstheorie und Sozialontologie. Das Heranziehen der Absicht, zu deren Realisierung zweckmäßige Entwürfe dienen sollen, bedeutet, dass die Rede vom Handeln eine ontologische und zugleich epistemologische Grenze kennzeichnet. Und weil der Mensch ein zoon politikon ist, »bedeutet Handeln soziales Handeln und soziale Beziehung par excellence, zumal gegenständliches Handeln sozialer Wesen in seiner Entfaltung nicht zuletzt durch den jeweiligen Charakter der sozialen Beziehung bedingt wird. In dieser breiten Perspektive gesehen führt uns die Handlungstheorie direkt in das Kerngebiet der Sozialontologie.« (SO 445f.)

Handeln ist der umfangreichere Begriff und umfasst als Gattungsbegriff die Begriffe soziales Handeln und soziale Beziehung. Diese begriffliche Hierarchie belegt allerdings keinen sozialontologischen Primat des Handelns gegenüber einem Handeln, das mit dem Rahmen bzw. Spektrum und Mechanismus der sozialen Beziehung verbunden ist. Dem engeren kommt eher der genetische und funktional-strukturelle Vorrang zu – immer in sozialontologischer Perspektive. Denn der engere Begriff bedarf zu seiner logischen Abgrenzung über die Merkmale hinaus, die Handeln im allgemeinen kennzeichnen (Absicht, Zweck-Mittel-Relation), zusätzlicher Differenzierungen (z.B. Perspektivenübernahme), er weist dementsprechend einen größeren Intentionsreichtum auf. (SO 452) Real beruht diese sozialontologische Priorität der sozialen Beziehung auf zwei Tatsachen; zum einen darauf, dass Menschen durch ihre sozialen Kontakte bzw. Wechselwirkungen erst erlernen, was überhaupt Handeln heißt, und dann handeln sie immer direkt oder indirekt im Hinblick auf eine soziale Beziehung, zum anderen darauf, dass die soziale Beziehung sich unauflöslich mit äußerem Handeln verbindet. Im äußeren Handeln und durch dieses fallen eigentlich die Entscheidungen über die Gestaltung des sozialen Lebens sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. (SO 452f.)


Handlungstheoretische Grundbegriffe: Motiv, Grund, Absicht

Erste Zwischenbetrachtung

Die sozialontologische Bevorzugung der sozialen Beziehung gestattet die Einbeziehung handlungstheoretischer Begrifflichkeit in den theoretischen Korpus der Sozialontologie ohne sie weder grundlegungslogisch unhaltbar zu machen, noch das Fassungsvermögen jener Begrifflichkeit zu beeinträchtigen. Es gibt also über das soziale Handeln und die soziale Beziehung hinaus mentale Akte, die das gesamte Gebiet des Handelns als Handeln kennzeichnen und nicht spezifisch für jene sind. Solche mentalen d.h. inneren Akte sind »Motiv«, »Grund« und »Absicht«. (SO 437f.) Die sozialontologisch relevante Frage ist dann die nach dem Zusammenhang zwischen den mentalen Akten, die die soziale Beziehung spezifisch charakterisieren (Perspektivenübernahme), und diesen Akten, die alle konventionell-analytisch konstituierten Regionen des Handelns durchdringen. Nur die klare analytische Scheidung dieser zwei Typen mentaler Akte ermöglicht ihre gemeinsame, widerspruchslose begriffliche Kooperation beim Verständnis der Motivationsfragen, die sich bei jeder einzelnen Beziehung der Identität zu anderen Identitäten beständig neu gestaltet; und zwar aufgrund des ständigen Strebens dieser Identität zur Bewahrung oder Änderung ihres Platzes im Spektrum der sozialen Beziehung oder, einfacher gesagt, innerhalb der Gesellschaft. (SO 438) Daraus ergeben sich zwei wissenschaftstheoretische Folgen. A) Die Handlungstheorie durch das Prisma der sozialen Beziehung zu untersuchen bedeutet, einen »holistischen« Blick einzunehmen. Man sollte den sozialontologischen Aspekt der Handlungstheorie beachten und damit die Dynamik und Multidimensionalität der Motive. Sie dürfen nicht, wie oft geschehen, von einer Statik verdeckt werden, die durch »Fixierung auf den einzelnen Akteur und die Suche nach Garantien gegen den Einbruch der ›Irrationalität‹ heraufbeschworen« wurden. (SO 462) B) Die Untersuchung wird im Hinblick auf die epistemologische Dyas von Handlungstheorie und Sozialontologie und nicht auf jene von Handlungstheorie und Soziologie betrieben. Somit wird die Soziologie von dieser Aufgabe freigestellt. Denn es ist nicht praktikabel, den Begriff des sozialen Handelns bzw. der sozialen Beziehung – samt der damit verbundenen Apparatur von (subjektivem) Sinn und Verstehen – als spezifische Differenz zur Grundlegung der Soziologie heranzuziehen. »Bei der Definition der Soziologie darf soziale Beziehung [..] gar nicht und in der Praxis des Soziologen erst nach der Markierung und innerhalb der Grenzen seiner Disziplin berücksichtigt werden – d.h. in dieser oder jener ihrer konkreten Formen.« (SO 109)

Vom Standpunkt des methodologischen Individualismus lässt sich keine logisch konsistente Grundlegung erzielen. Obwohl Gesellschaft und jedes soziale Gebilde in ihr nur aus Menschen und deren Handeln besteht, reicht dieser unbezweifelbare Tatbestand dennoch nicht aus, um die Fachdisziplin »Soziologie« zu konstituieren. Hier liegt eine Verwechselung der epistemologischen Ebene mit der Ebene der Wirklichkeit vor. »Der Hinweis auf eine ubiquitäre Wirklichkeit reicht keineswegs zur Begründung einer besonderen Disziplin aus. Denn die ubiquitäre Wirklichkeit ist nur eine, der Disziplinen aber sind viele, und die Wirklichkeitsebene, an der jede Disziplin anzusetzen hat, wird nach epistemologischen Kriterien und nicht unter Berufung auf ›die‹ Wirklichkeit bestimmt.« (SO 114) (So ist etwa die Literaturwissenschaft eine Disziplin, die sich mit dem Handeln von Menschen als Autoren beschäftigt.) Weber z.B. legt nach seinen »methodologischen Pflichtübungen« den »subjektiv gemeinten Sinn« ad acta, d.h. ohne auf seine programmatische Grundlegung der Soziologie Rücksicht zu nehmen. (vgl. SO 109)

Zweite Zwischenbetrachtung: Gesetz und Kausalität

Alle menschlichen Denkgebilde, Weltbilder, Ideologien, die theoretischen Systeme metaphysischer oder auch wissenschaftlicher Prägung zeichnen sich durch den gleichen formalen strukturellen Aufbau aus, denn sie alle verdanken nach Kondylis ihre Existenz ausnahmslos dem ubiquitären, anthropologischen Mechanismus von Macht und Entscheidung. Der gemeinsame Ursprung bzw. Entstehungskontext ermöglicht folglich eine einheitliche und vereinheitlichende Betrachtung der Grundformen menschlichen Denkens und Wissens auf allen Gebieten der geistigen Produktion, so dass auch Geistes- und Naturwissenschaft auf einen großen gemeinsamen hermeneutischen Nenner gebracht werden können. Die Anwendung der anthropologischen Grundkategorien von Macht und Entscheidung erlaubt es außerdem, – d.h. über die soeben erwähnte bloß phänomenologische Beschreibung hinaus, die Denkinhalte auf Denkstrukturen reduziert – auch die Gründe zu nennen, die zur Herausbildung, Änderung und Auflösung der Grundformen geistiger Produkte führen können. Im Rahmen dieser Besprechung wird allein auf den phänomenologischen Aspekt dieser weitaus umfassenderen Problematik eingegangen. Es wurde zu Beginn erklärt, aus der Anhäufung einzelner empirischer Daten und durch Induktion könne keine allgemeine Theorie entstehen. Man kann begründet behaupten, im natur- und geisteswissenschaftlichen Bereich verfahre das wissenschaftliche Subjekt auf dieselbe Art und Weise: Es bekennt sich zwar zur Induktion, tatsächlich aber entwirft es Hypothesen, die es retrospektiv durch empirische Befunde zu bestätigen, sprich zu rationalisieren trachtet; es arbeitet also deduktiv.

Die vorstehenden Bemerkungen zum Stellenwert von Induktion und Deduktion, nämlich dass man sich der Induktion zwangsläufig als verkappte Deduktion bedienen müsse, könnte eine kritische Frage einer Antwort zuführen: Wie kann bei schwerwiegenden ontologischen Differenzen dennoch ein identisches Erklärungsmuster vorliegen? Die im obigen Sinn formale Betrachtung der Theorieentwicklung erlaubt eine Differenzierung des Gesetzesbegriffes nach einem dreifachen Kriterium: Ebene der Geltung bzw. ontologische Ebene, Reichweite der Geltung und Stringenz der Geltung. (vgl. SO 165f.)

Aus dieser formalen Differenzierung ergibt sich eine prinzipielle Unterscheidung zwischen Gesetz und Kausalität. Gesetz im eigentlichen Sinn ist Kausalität von unbegrenzter Reichweite und absoluter Stringenz. Gesetz ist daher Kausalität, aber nicht jede Kausalität ist ein Gesetz. So bedeutet Gesetz eine Korrelation zwischen Ereignistypen, aber nicht zwischen einzelnen Ereignissen. Denn ein einziges atypisches Ereignis wird vom Gesetz nicht erfasst, obwohl es infolge der Wirkung einer bestimmten Kausalität entstanden sein muss. Aber die Form der kausalen Wirkung eines Ereignisses auf ein anderes bedeutet nicht die Übertragbarkeit der Form, unter der die kausale Wirkung stand, auf andere kausale Wirkungen, d.h. sie ist nicht generalisierbar. Dagegen ist Gesetz eine universell geltende Wirkungsform von Kausalität.

Die formale Betrachtung der Beziehung von Gesetz und Kausalität liefert gewisse praktische Anhaltspunkte. (SO 166f.) Im Interesse der gebotenen deutlichen Trennung zwischen Gesetz und Kausalität darf also bei der historischen Betrachtung nicht der kausale mit dem idiografischen Standpunkt vermengt und die Untersuchung von Regelmäßigkeiten diskreditiert werden. Ebenfalls erscheint es wenig sinnvoll, die Absage an die teleologisch verstandene Gesetzmäßigkeit der historischen Entwicklung mit der Absage an den Kausalitätsgedanken im hier erklärten Sinn in Verbindung zu bringen, genauso wenig wie die Verteidigung der Kausalität logisch keineswegs die Annahme von Gesetzen naturwissenschaftlichen Typs impliziert. Ebenso unzulässig ist es, den Unterschied zwischen Gesetz und Kausalität dem Unterschied zwischen Natur und Geschichte oder Gesellschaft gleichzusetzen, eine gesetzhafte Kausalität nur in der Natur, eine gesetzlose Kausalität nur in der geschichtlich-sozialen Welt finden zu wollen. Gesetzlose Kausalität ist auch in der Natur denkbar, während statistisch-probabilistische Gesetze auf beiden ontologischen Ebenen möglich sind. Die formale Gemeinsamkeit beider ontologisch heterogener Gebiete gestattet eine genaue Verortung der methodologisch/formalen Differenz:

Die Differenz besteht darin, dass das eine Ende des Spektrums der Kausalitäten, d.h. das Gesetz im strengen Sinn, »nur in der Natur, nicht in Geschichte und Gesellschaft anzutreffen ist; alles andere kommt, mindestens heuristisch, für beide ontologischen Bereiche in Betracht, wenn auch der Forscher im voraus schätzen kann, wie häufig der eine oder andere Kausalitätstyp in jedem von ihnen vorkommt. Gesetz einerseits und Kausalität des einen Falls andererseits bleiben somit als methodische und ontologische Orientierungspunkte unentbehrlich – aber nur als solche.« (SO 167 m. Herv.)

Lässt man also das eine Ende des Spektrums, nämlich das naturwissenschaftliche Gesetz, beiseite, so kann folgende Einordnung in Richtung abnehmender Reichweite und Stringenz der Kausalitäten versucht werden:

Es wurde bereits die Frage gestellt, wie die Identität des Erklärungsmusters bei gravierenden ontologischen Differenzen möglich sei. Die vorangehende Darstellung der formalen Ähnlichkeit der Kausalitätstypen macht ihre Beantwortung verständlicher. Die Beachtung der ontologischen Differenz zwischen Natur und Geschichte verbietet die Anwendung des formalen Kausalitätsbegriffes als universell gültige Gesetzmäßigkeit. Man kann also nicht zugleich ontologischer Dualist und methodologischer Monist sein. Geht man von der ontologischen Differenz zwischen Natur und Geschichte bzw. Gesellschaft aus, muss man die für das jeweilige Gebiet geeigneten Methodologien anwenden.

Kausalität und Gesetz bzw. kausale Erklärung durch Gesetz wären identisch, wenn das Gesetz alle potentiellen kausalen Faktoren erfassen würde, die ein Phänomen verursachen. Doch ein Gesetz gilt nicht für einzelne Phänomene, sondern für einen Phänomentyp. Jedes Geschehen hat außer den typischen auch spezifische Aspekte, die in der besonderen Perspektive des Gesetzes außer Betracht bleiben: Der Apfel fällt vom Baum kraft Gravitationsgesetz, aber auch, weil der Baum geschüttelt wird. Das Schütteln stellt eine vom Gesetz unabhängige Ursache dar, welche die Unterordnung des Phänomens »Fall eines Apfels« unter das Gravitationsgesetz vermittelt.

Wenn man zur Erklärung von Handlungen Gesetze des Handelns heranzieht, wie z.B. das Gesetz einer stabilen psychischen Disposition, dann kann das Gesetz z.B. nicht jene Fälle erfassen, bei denen der Handelnde ungeachtet äußerer oder innerer Zwänge »gegen jede Vernunft« handelt. (SO 174) Die Abweichung vom dispositionellen Gesetz wird durch das Dazwischentreten einer besonderen Kausalität bedingt, ebenso wie in anderen Fällen eben eine andere besondere Kausalität die Wirkung des Gesetzes ermöglicht. »Dies geschieht aber in konkreten Fällen, nicht immer und überall; Disposition ist daher Ursache dieser oder jener Handlung, nicht Gesetz des Handelns überhaupt.« (SO 174; m. Herv.) Das nomologische Erklärungsmodell kann höchstens manche notwendigen Bedingungen beschreiben, die allerdings für die Erklärung historisch-sozialer Phänomene nicht ausschlaggebend sind.


Motive

Motiv als Ergebnis psychologischer Rationalisierung

Die Sozialontologie setzt bei der bereits konstituierten Intersubjektivität an, sie arbeitet vor dem Hintergrund der Gesellschaft und betrachtet alle Phänomene, die sich innerhalb von ihr abspielen, als »nachgesellschaftlich.« Der gleiche Sachverhalt wird handlungstheoretisch durch die Auffassung deutlich gemacht, der Handlungskette könne alles zugerechnet werden, sobald es die Reflexivitäts- bzw. Bewusstseinsschwelle überschritten hat, die daher auch als Handlungsschwelle bezeichnet werden kann. Die einseitige Bindung des Motivbegriffes an Triebe und Affekte wurde einerseits durch Triebpsychologien verbreitet, die die »sekundären Prozesse« als Strombetten für den Abfluss der Energie der »primären Prozesse« im Sinne Freuds auffassten und somit Motivation mit Affekt oder elementarem Bedürfnis gleichsetzten; und andererseits durch die neuen Hermeneutiker (s. u.), die aus dem genau entgegengesetzten Grund diese Definition in den eigenen theoretischen Korpus aufnahmen: Die Gleichsetzung von Motiv und Trieb oder Affekt ließ die Rationalität bzw. die Macht der rationalen Gründe in einem günstigeren Licht erscheinen. (SO 458f.) Fasst man hingegen »Motiv« im allgemeinen als »Beweggrund« auf – niemand behauptet, alle Handlungen würden allein durch Triebe und Affekte motiviert – kann man zum »Motiv« nicht nur den rationalisierten Trieb oder Affekt und den gegen diesen sich stemmenden rationalen Grund, sondern auch »einen unvermittelt-elementar (d.h. immer: nur minimal reflektiert, nicht: vollkommen unreflektiert) in eine äußere Handlung übergehenden Trieb oder Affekt nennen.« (SO 459) Das Motiv ist danach imstande, abwechselnd mit allen psychisch-geistigen Vermögen Verbindungen einzugehen. »Das Motiv kann also durch mehrere mögliche Ursachen bedingt werden, die wir konventionell Affekt, Gefühl, Disposition, Kalkül etc. nennen, kein Mensch ist aber imstande, aufgrund einer gesetzmäßig bestehenden Hierarchie dieser Ursachen mit Gewissheit vorherzusagen, wie und wann jede dieser Ursachen wirken wird.« (SO 459f.)

Motiv als Sinnzusammenhang

Der Einfluss der sozialen Beziehung auf die Rationalisierung von Trieben und Affekten wird von Kondylis als psychologische Rationalisierung bezeichnet. Dieser Einfluss ist auf der Ebene der höheren Reflexions- und Denkleistungen einschneidender, denn Motive bilden sich dort oft (nicht immer) aufgrund der Annahme einer grundsätzlichen Zielerreichbarkeit aus. Die Motivbildung gründet hier auf einer Einschätzung der Situation, und dabei zählt die soziale Beziehung am stärksten. Denn sie aktiviert Aktualitäten und Potentialitäten, d.h. eine Beurteilung des Charakters, der Chancen und möglichen Bewegungen der relevanten Akteure im Spektrum der sozialen Beziehung – einschließlich jener Faktoren, von denen ein Akteur annehmen kann, sie würden auf die Gestaltung der sozialen Beziehung so oder so Einfluss nehmen, nämlich Einstellungen und Werte der Mithandelnden, sowie herrschende Verhaltensweisen, Sitten und Institutionen. All diese für die Motivbildung wichtigen Faktoren bilden im Sinne von M. Weber den »Sinnzusammenhang«, der dem Handelnden und dem Beobachter die Begründung für sein Verhalten gibt. (SO 462)

Der Einfluss der sozialen Beziehung macht sich auch (mittelbar) in den Fällen bemerkbar, in denen die Motive dem Ich – nach entsprechenden Rationalisierungen – Selbstdeutungen der Handlung ex post facto bereitstellen. Und indem sie das tun, verwandeln sie sich aus einem Bewegrund zu Komponenten (äußeren) Handelns. Sie versuchen durch ihre geeignete Inszenierung nach außen, den Anderen für die eigene Sache zu gewinnen. Es kommen aber auch Fälle vor, in denen das Ich die ihm von Anderen zugeschrieben Motive internalisiert, um seinen Erwartungen entgegenzukommen.

Motiv als Zweck

Die alltagssprachlichen Ausdrücke »was war sein Motiv«, »aus welchem Grund hat er das getan«, »was hat er damit bezweckt« werden weitgehend synonym gebraucht, was auf den engen Zusammenhang von Motiven und Zwecken im Hin und Her der sozialen Interaktion verweist. Der Akteur kann das Motiv als solches, ohne Bezug auf das, wozu er durch dieses spezielle Motiv gebracht wird, kaum erfassen. Es sind zwei mögliche Wege der Motivbildung im Zusammenhang mit den Zwecken denkbar:

Rationalitätszwang als Bedingung der Differenzierung von psychologischer Rationalisierung und Handlungsgründen

Wenn man die Verfeinerung, Verwandlung, Umleitung oder Überwältigung von Affekten und Trieben bei der Motivbildung verstehen will, muss die soziale Beziehung und die volle Anerkennung ihres Beitrages zur Rationalisierung der Motive berücksichtigt werden. Das »Motiv als Beweggrund des Handelns verdichtet in sich all diese inneren und äußeren Vorgänge und kann daher in seiner Sinnhaftigkeit erst vor ihrem Hintergrund erfasst werden.« (SO 462) Die Behandlungsweise der Motivationsbildung vor dem Hintergrund der sozialen Beziehung behält selbstverständlich ihre Geltung bei der Untersuchung aller anthropologisch-sozialontologischen Parameter von Sinn, Rationalität, Identität etc. (SO 545) Der Erfolg eines solchen methodischen Vorgehens belegt rückblickend – also nach Konstituierung der Sozialontologie als einer Fachdisziplin – die Fruchtbarkeit der theoretischen Entscheidung, im Rahmen der bereits konstituierten Intersubjektivität bzw. vor dem Hintergrund der sozialen Gruppe zu operieren. Eine genetische Analyse der Fundamente der formalen Logik und Rationalität könnte auf fast direktem Weg ihren Ursprung aus den Realitäten und Notwendigkeiten der praktischen Orientierung in der Welt nachweisen. Viele Tiere leben zwar kollektiv und einige davon haben sogar elementare Mechanismen der Verteilung von Subsistenzmitteln; es gibt auch zeitweilige Kooperation bei solchen, die in Gruppen leben. Aber nur Menschen arbeiten (handeln) zusammen, um die zum Überleben nötige Nahrung zu gewinnen. Schon in der Urhorde machen die Jäger das, was die kollektive Bewältigung des Problems der Korrelierung von Zweck und Mittel miteinander nötig macht. Die Menschen treten bei dieser kollektiven Produktion und der Verteilung der gewonnenen Subsistenzmittel in soziale Beziehungen, deren Gestaltung Rationalität verlangt und zugleich Rationalität fördert, bis schließlich die biologischen Gesichtspunkte der Gattung hinter den sozialen Aspekten verschwinden. Die soziale Beziehung bildet den Übungsplatz für die Handlungsrationalität. Im Rahmen der kooperativen und antagonistischen sozialen Beziehung entwickelt das Mitglied der Gruppe im Kampf gegen die Natur technische Rationalität, aber auch seine soziale. Rationalität bedeutet auch Aufschub der Bedürfnisbefriedigung. Hier liegt die gemeinsame Wurzel von Technik bzw. technischer Rationalität und von Ethik bzw. ethischer Rationalität. Ebenfalls wird die Rationalität der Korrelierung von Zweck und Mittel und der konsistenten Darstellung des Sinnes entwickelt, wobei die Logik der Identität auf den Plan tritt. Die Entstehung dieser Logik der Identität verlangt nach einer Erklärung:

Das Wichtigste für den Menschen bleibt immer der Mensch, was der Mensch über den Menschen direkt oder indirekt denkt, wie der Mensch auf den Menschen unmittelbar oder mittelbar reagiert. Um ein mehr oder weniger verlässliches Urteil darüber zu bilden, muss sich Ego einen Zugang zu Alter verschaffen. Es muss sich in die Lage von Alter versetzen, also die fremde Perspektive einnehmen. Eigenes Handeln gründet demnach auf Vorwegnahme fremden Handelns, von dem Ego weiß, dass Alter auch die Fähigkeit hat, fremdes Handeln durch Perspektivenübernahme vorwegzunehmen. Diese ist als mentaler Akt eine emotionale Identifizierung des Ich mit dem Anderen; sie würde sich darin erschöpfen, wenn sie sich nicht als reflexiver Akt betätigen könnte. (SO 399f.) Die Überwindung des emotionalen Elements erfolgt durch die beiderseitige Rationalitätsannahme. Ego könnte sich kaum in die Lage des Anderen versetzen, wenn es ihm nicht einen mehr oder weniger konsistenten Zusammenhang zwischen seinen Zwecken und Mitteln, Motiven bzw. Gründen und Handlungsentwürfen unterstellte. Indem Ego die Rationalität von Alter annimmt, vollzieht es selber rationale Denkakte, übt sich selbst in der Rationalität; es unterwirft sich damit freiwillig oder unfreiwillig dem Rationalitätszwang. Die Rationalitätsannahme – so lehrt es die soziale Praxis – führt am weitesten. Also besteht die Sozialisierung auch darin, zu lernen, nicht instinktiv zu reagieren, sondern Handlungen zu begründen und durch Gründe zu rechtfertigen. Dabei zeigt sich die Rechtfertigungsabsicht nach innen und nach außen. (vgl. SO 552)

Die rationale Deutung des Fremdhandelns, die zugleich eigenes Denken und Handeln dem Rationalitätszwang unterwirft, kann jedoch keine lückenlose psychologische Rekonstruktion des Fremdhandelns sein, sondern nur ein Interpretationskonstrukt. Dies gilt sogar für die Perspektive des Handelnden, obwohl er offenbar die ursprüngliche Quelle des Handlungssinnes ist. Das heißt aber nicht, er habe unter allen Umständen den klarsten Einblick in die Faktoren, die in das eingeflossen sind, was er für den subjektiven Sinn seines Handelns hält. Die subjektive Sinngebung bildet für den Akteur zumindest teilweise ein zweckmäßiges Interpretationsschema, wobei ‚zweckrationale‹ Gesichtspunkte sich für den Handelnden mit dem verbinden, was er für seine Identität hält. (SO 469) Als zweckmäßiges Interpretationsschema geht die Rekonstruktion des Fremdhandelns notgedrungen mit Abstraktionen, Vereinfachungen und Verkürzungen einher. Der Akteur geht genauso wie der Soziologe vor, der seinen Idealtyp unter Absehung bzw. ohne genaue Kenntnis der Motivation des Fremdhandelns auf der Grundlage der Rationalitätsannahme aufstellt. Der Rationalitätszwang bewirkt eine Entpsychologisierung der Betrachtung und richtet den Blick auf den objektiven Sinn des Handelns. (vgl. SO 551)

Gründe...

Nach der oben referierten Auffassung stellen Motive nicht die Schicht der Triebe und Affekte dar, über denen eine Schicht rationaler Gründe liegt, vielmehr gehören rationale Handlungsgründe zu den Motiven im allgemeinen: Motiv ist »Beweggrund«. Wenn das Rationalitätskriterium formal angewandt wird, kann man Motiv und Grund sogar weitgehend gleichsetzen. (SO 460)

In absteigender Stufenfolge ergibt sich folgende Einteilung. Gründe liegen offenkundig in den Fällen vor, in denen 1. Triebe und Affekte gehemmt und überwunden werden; 2. aber auch dann, wenn durch mehr oder weniger elementare Rationalisierungen von Trieben und Affekten einigermaßen kohärente Konstrukte entstehen, die für den Akteur und oftmals für die Anderen den Stellenwert rationaler Gründe besitzen; und 3. auch wenn Triebe und Affekte den unmittelbaren Beweggrund oder das Motiv bilden. (SO 460) In diesem Fall sind die begrifflichen Nuancen zwischen Grund und Motiv verwischt, aber auch hier gilt das Kriterium der minimalen Reflexivität: Selbst bei einem scheinbar besinnungslosen Wutanfall greift der Akteur bei seiner Untat z.B. zu einem Messer und nicht zu einer Feder. Dem Handlungsmotiv des Akteurs entspricht ein Ziel, der Beweggrund gibt die Begründung für das, was der Akteur wollte. Wenn man erklärt, der Akteur handele ohne Überlegung, betont man das Affektive und Unüberlegte, signalisiert aber vor allem nur, dass die Folgen der Handlung nicht in Ruhe erwogen wurden. (vgl. SO 461)

und Ursachen

Der Mensch als biologische Spezies konnte sein Überleben sichern, indem er den Weg der Kultur einschlug; andere Möglichkeiten hatte er nicht. Demnach ist die Kultur des Menschen ebenso Natur wie seine Natur Kultur ist. Die Natur des Menschen zwang ihn, zum Kulturwesen zu werden. (SO 218)

Die Struktur der sozialen Ordnung und der sozialen Verhältnisse wird weitgehend durch den jeweiligen Ausgang des Kampfes der Menschengattung gegen die äußere Natur bedingt. (SO 107) Gerade im planetarischen Zeitalter zeigt sich die Einbettung der Kultur in die Natur in unerbittlicher Deutlichkeit. Von der unauflöslichen Einheit menschliche Natur und Kultur auszugehen, bedeutet zugleich die Rationalitätsannahme (»animal rationale«).

Zwischen den Motiven bzw. Gründen eines Akteurs und seinen Handlungen nehmen die sozial lebenden Menschen unbedingt, wenn auch inhaltlich vage, eine kausale Beziehung an. Wie bereits oben erläutert, nimmt das Ich die Subjektivität des Anderen als dessen Fähigkeit wahr, sich aufgrund eigener Erwägungen zu bewegen, sein äußeres Handeln aufgrund eigener Motive und Absichten zu bestimmen, die so, aber auch anders ausfallen können. Dieser spontane Glaube an die kausale Abhängigkeit der Handlung von Motiven oder Gründen erklärt auch das Bestreben, den äußeren Handlungsablauf beeinflussen zu können.

Auch haben die Menschen schon immer zwei Typen von Handlungskausalität auseinandergehalten. Handlungen, deren Ursache in Motiven bzw. Gründen gesehen wird, wurden von solchen unterschieden, die durch körperliche Gebrechen o. ä. verursacht wurden oder als unbewusst zum Verhalten gezählt wurden. Die Vorstellung von der Handlungsverursachung durch Motive bzw. Gründe hat institutionelle Folgen. Jedes Rechtsystem behandelt die Mitglieder der Gesellschaft grundsätzlich so, als ob sie, wenigstens im Hinblick auf sozial maßgebliche Taten, Träger eines freien Willens seien. Dazu muss die Frage, ob der Mensch über einen freien Willen verfüge, nicht geklärt sein, es wird vielmehr verlangt, dass das menschliche Vermögen, das sein Handeln prinzipiell unberechenbar macht, auch in die Bahnen gelenkt werden kann, die sozial gewünscht sind. (SO 457)

Von »Kausalität« im Sinne von Motiven als Ursachen der Handlung darf man nur dann reden, wenn darunter etwas verstanden wird, das da sein muss, damit etwas anderes eintreten kann, ohne dass aber dieses Eintreten absolut notwendig wäre. (SO 456) In der sozialontologischen Perspektive erscheint eine engere Bestimmung der Art und des Verlaufs der kausalen Wirkung irrelevant. Wie die Gesellschaft (und ihre Institutionen) – ist diese Perspektive auf jene Ebene ausgerichtet, die zwischen Handlungsgründen bzw. Absicht und äußerem Handeln liegt, (es ist die Ebene der Handlungsfreiheit). Unter dieser Ebene liegt die, auf der sich die Determinierung der Gründe und Absichten vollzieht, (die Ebene der Willensfreiheit oder -unfreiheit.) Die dogmatischen Fächer (etwa das Strafrecht) der Rechtswissenschaft kommen gut ohne das Thema »Willensfreiheit« zurecht, und in der Praxis kommt diese tiefer liegende Ebene erst dann in Betracht, wenn die auf der darüber liegenden Ebene angenommene Selbstbestimmung des Subjekts nicht so recht einleuchtet. Die Grenzlinie zwischen den zwei Ebenen bleibt allerdings nicht ein für allemal unverrückbar, sie kann durch geschichtliche und soziale Einflüsse verschoben werden. Dennoch lässt sich ein sozial organisiertes Leben ohne den institutionellen Einbau der Hypothese von der Verantwortlichkeit des Individuums schwer vorstellen.

Ist eine Gesellschaft davon überzeugt, die Mechanismen der Willensbildung ließen sich (natur)wissenschaftlich-neurobiologisch zweifelsfrei erklären, etwa durch »restlose« Erforschung der Struktur und der Funktionsweise des Gehirns, dem als physikalisches System eine lückenlose Kausalität unterstellt ist, dann wäre es im Prinzip möglich, ein naturwissenschaftliches d.h. theoretisches Konstrukt wie den »Determinismus« anstelle der juristischen Konstruktion des »Schuld- und Verantwortungsprinzips« als gesellschaftliches Ordnungsprinzip zu setzen. Bedeutet »Determinismus« die Verneinung der Steuerungsfähigkeit des Verhaltens und folglich der fehlenden normativen Ansprechbarkeit des Täters, so dass nicht von Schuld und folglich nicht von Strafe die Rede sein könnte, dann müsste die Berechenbarkeit des gesellschaftlichen Geschehens anders garantiert werden: »Ein Individuum, das nach den Normen der Gesellschaft eine Straftat begangen hat, kann gemäß dieser Betrachtungsweise kaum im Sinne des Konstrukts der ›Schuldfähigkeit‹ bestraft werden, es könnte aber zu einer verhaltenstherapeutischen Maßnahme verurteilt werden, die seine Gedächtnisrepräsentationen und damit die funktionelle Organisation seines Gehirns verändert. Denn offensichtlich waren zum Zeitpunkt der Tat bestimmte Gehirnrepräsentationen nicht hinreichend stabil oder dominant ausgebildet, um das Handeln im Sinne des sozial Tolerablen zu beeinflussen, um es zum Beispiel gegenüber ›Versuchungen der Umwelt‹ zu schützen.« Könnte man die für die Kontrollfunktion wichtigen Hirnstrukturen nicht verändern, bliebe nur die Konsequenz, »dass Personen, die aufgrund ihrer Disposition potentiell eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, in Sicherheitsverwahrung genommen werden müssen.« (Frank Rösler, Einige Gedanken zum Problem der ›Entscheidungsfindung‹ in Nervensystemen. In: Zur Freiheit des Willens, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften Bd. I (2004) S. 30f.) Rösler bezeichnet Schuldfähigkeit zutreffend als theoretisches Konstrukt. Es fragt sich aber, ob nicht der Terminus »Determinismus« ebenfalls ein Konstrukt ist, ob er die reale Struktur der Welt genau und ohne vermittelnde Interpretation seitens eines Subjekts widerspiegelt, sich also direkt aus den »Tatsachen« ableiten lässt und ob Experiment und Tatsachenfeststellung ohne eine bestimmte Theorie auskommen, welche die Feststellung von »Tatsachen« mit einer wenigstens latenten Interpretation derselben verbindet. In diesem Sinne bringt es die folgende Bemerkung auf den Punkt: »Auch das Libet-Experiment, wonach sich bereits 300 Millisekunden vor einem behaupteten ›Willensakt‹ ein entsprechendes Bereitschaftspotential messen lässt, ergibt das Gewünschte, dass wir nämlich in unseren Entscheidungen nicht frei sind, sondern auch hier durch Naturkausalität bestimmt sind, nur, wenn die Muskelkontraktion, die nach dem Ablauf des Bereitschaftspotentials erfolgt, als Willensakt bzw. als Ausdruck eines solchen Aktes interpretiert wird. Eben dies ist selbst begründungsbedürftig.« ( Jürgen Mittelstraß »Der freie Wille« ebda. S.17)

Inzwischen hat John-Dylan Hayes die Obsoletheit des Libet-Experiments experimentell erweisen können. (Proceedings doi:10.1073/pnas.1513569112). Die im Libet-Experiment gemessene Hirnpotentialänderung bzw. das Bereitschaftspotential sollte beweisen, dass dadurch das Handeln gesteuert würde und es somit den freien Willen des Menschen nicht gäbe. Somit ist die These (Roth und Singer), der freie Wille sei Illusion, hinfällig. Bereits die Arbeit von Kornhuber/Deecke »Hirnpotentialänderungen bei Willkürbewegungen und passiven Bewegungen des Menschen: Bereitschaftspotential...« Pflügers Arch. 284:1-17 (1965) vermeidet die Folgerung, das Bereitschaftspotential steuere das Handeln, was einen vollständigen Determinismus rechtfertigen würde.

Wahrscheinlich wirken bewusste Gründe als Ursachen der Handlungen anders, als es Triebe oder Gestimmtheiten tun, wenn sie mögliche kausale Bestimmungen für diese Gründe sind. Es ist gleichgültig, ob Handlungen frei oder determiniert sind; sie müssen jedenfalls anders als bei einem rein reaktiven Verhalten durch Willensakte auf den Weg gebracht werden; »der Wille muss da sein, egal, ob als freier Akteur oder als letztes Glied einer Determinationskette.« (SO 458) Somit fragt es sich, ob die Verfolgung der Verursachungskette der Gründe über die mentale zu ihrer neuronalen oder fundamentalen physikalisch-quantenmechanischen Basis zum Problem der Willensfreiheit etwas (sozialontologisch) Erhellendes beisteuern kann. Historisch war es so, dass sich um die begriffliche Achse von »Determinismus« und »Freiheit« weltanschauliche Standpunkte bildeten, die das ganze Spektrum der Positionen von der absoluten Trennung über alle möglichen Zwischenstufen bis zur totalen Verschmelzung bzw. Versöhnung repräsentierten.

Der Aufstand des »Geistes« und der Kultur gegen den Materialismus des 19. Jahrhunderts kodifizierte sich im »Neukantianismus« und führte zu richtungsweisenden handlungstheoretischen Positionen, die bereits jene späteren Debatten vorwegnahmen, allem voran die fundamentale Unterscheidung zwischen Natur- und Kulturwissenschaften bzw. die zwischen gesetzmäßigen Naturvorgängen und intentionalem menschlichen Handeln. (SO 453ff.) Die in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts aufkommende Reaktion gegen den Behaviorismus und Neopositivismus und im Anschluss an das Spätwerk Wittgensteins ließ angelsächsische Vertreter glauben, mit dieser Position Neues zu entdecken und »die hermeneutische Richtung gegen Physikalismus und Positivismus erst zu begründen.« (SO 453) Die Reaktion brauchte aber von der Logik ihrer Position her nur ältere Einsichten zu wiederholen oder zu variieren. Während sich Naturereignisse als Anwendungsfälle unabänderlicher allgemeiner Gesetze erfassen lassen, stellt die menschliche Handlung die Folge einer Absicht dar, die auch anders hätte ausfallen können. Durch die Identifizierung naturwissenschaftlicher Kausalität mit Kausalität überhaupt – und zwar in der engen Humeschen Version – konnte man eine rein logische Beziehung zwischen Absicht und Handlung behaupten. Die Spaltung innerhalb der Gruppe erfolgte, als einige ihrer Mitglieder auf den Begriff der »Ursache« nicht ganz verzichten wollten. Die »Kausalisten« lockerten den Kausalitätsbegriff, um ihn auf die Handlungstheorie zu übertragen, während die »Intentionalisten« weiterhin die enge Humesche Auffassung verteidigten, die, indem sie die klare Trennung zwischen Ursache und Wirkung annimmt, die Anwendung des Kausalitätsbegriffes auf das Gebiet der Handlungstheorie ausschließt: Es ließe sich zwischen Handlungsgrund und äußerem Vorgang keine klare Trennung durchführen. Die »Intentionalisten« sichern sich gegen den Einzug des Determinismus in das Gebiet der Handlungstheorie und zwar zum einen a) durch die soeben erwähnte enge Kausalitätsauffassung und zum andern b) durch die Übernahme der Logik des Covering-Law-Modells. Demnach müssten kausal erklärte individuelle Handlungen als Anwendungsfälle von überindividuellen Handlungsgesetzen aufgefasst werden – dieselben Ursachen (Motive, Gründe) müssten immer dieselben Handlungen hervorrufen. Die zwingende Logik des Gesetzes lässt keinen Raum für den Gedanken, kausale Erklärungen seien auch ohne Berufung auf allgemeine Gesetze möglich, dass nämlich eine kausale Erklärung grundsätzlich auch für den konkreten Fall denkbar ist und daher eine kausale Erklärung von Handlungen ohne Berufung auf allgemeine Gesetze voll gültig sein kann.

Literatur

PANAJOTIS KONDYLIS, Das Politische und der Mensch. Grundzüge der Sozialontologie. Band 1: Das Politische und der Mensch. Soziale Beziehung, Verstehen, Rationalität. Aus dem Nachlass herausgegeben von Falk Horst. Berlin (Akademie-Verlag) 1999 (SO)