Robert Kaiser
Wege aus der europäischen Malaise?
Aktuelle Integrationskonzepte auf dem Prüfstand
Einleitung:
Verfassungskrise oder europäische Malaise?
Das vorläufige Scheitern des europäischen Verfassungsvertrages
durch dessen Ablehnung in den Referenden in Frankreich und den
Niederlanden im Sommer 2005 hat den Prozess der fortschreitenden
Integration im Rahmen der Europäischen Union (EU) zweifellos in
eine Krise geführt. So sehr über die Existenz einer solchen Krise
weithin Einigkeit besteht, so umstrittener erscheint jedoch, wie
weitreichend deren Konsequenzen sind. Unterscheiden lassen sich im
Wesentlichen zwei Positionen.
Eine erste, die man wohl als die ›offizielle‹ Position der
politisch Verantwortlichen zumindest in einigen Mitgliedstaaten und
innerhalb der Organe der EU bezeichnen darf, wertet die Ablehnung
der Verfassung als eine ›Vertrauenskrise‹, die vor allem in den
Gründerstaaten der Union zwischen den Bürgern und dem Prinzip der
europäischen Integration ausgebrochen sei (Verheugen 2005: 7).
Ihren politischen Ausdruck hat diese Position im Beschluss des
Brüsseler Gipfels der Staats- und Regierungschefs der Europäischen
Union im Juni 2005 gefunden, den Ratifikationsprozess für den
europäischen Verfassungsvertrag zugunsten einer Phase der Reflexion
auszusetzen. Spätestens bis zum Sommer 2006 sollen zunächst
Schlussfolgerungen für den weiteren Prozess gezogen werden, die
sich aus den öffentlichen Diskussionen innerhalb der
Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene ergeben sollen (Rat der
Europäischen Union 2005: 4). Aus diesen Diskussionen lassen sich
jedoch bisher nur wenige konkrete Vorschläge erkennen. Die
Europäische Kommission hat im Oktober 2005 einen »Plan D für
Demokratie, Dialog und Diskussion« vorgelegt, dessen Ziel es ist,
in einen strukturierten Dialog nunmehr auch mit jenen
gesellschaftlichen Gruppen einzutreten, die im bisherigen
Ratifikationsprozess nicht einbezogen worden sind. Im Wesentlichen
sollen in diesem Rahmen die wirtschaftliche und soziale Entwicklung
Europas, die Aufgaben und Erfolge der europäischen Integration und
die Rolle der Europäischen Union in der Welt diskutiert werden
(Europäische Kommission 2005: 6). Demgegenüber wird in einer
Entschließung des Europäischen Parlaments die Einsetzung
parlamentarischer Foren aus Mitgliedern nationaler Parlamente und
des Europäischen Parlaments präferiert, die bis in das Jahr 2007
einige sehr viel grundsätzlichere Fragen, wie beispielsweise die
Ziele der europäischen Integration, die künftige Rolle Europas in
der Welt oder die Grenzen Europas debattieren sollen (Europäisches
Parlament 2006). Von Seiten der Mitgliedstaaten ist vor allem der
jüngste Vorschlag des französischen Premierministers de Villepin
zugunsten eines Europa der Projekte zu nennen. Danach ist
beabsichtigt, dass Deutschland und Frankreich in engem
Schulterschluss ihren europäischen Partnern konkrete Maßnahmen
unterbreiten, die den Bürgern der EU den Mehrwert europäischen
Handelns deutlich machen sollen. Gedacht ist dabei etwa an die
Schaffung einer europäischen Grenzpolizei, ein gemeinsames Vorgehen
zur Bekämpfung grenzüberschreitender Seuchen, wie etwa der
Vogelgrippe, oder die Intensivierung der wissenschaftlichen
Zusammenarbeit (Französische Botschaft 2006).
Hiervon deutlich zu unterscheiden ist eine zweite Position, die
nicht allein die derzeitige Verfassungskrise, sondern vielmehr die
veränderten weltpolitischen Rahmenbedingungen seit der Überwindung
des Ost-West-Konfliktes zum Anlass nimmt, um konzeptionelle
Alternativen zu einem Integrationsansatz zu entwickeln, der im
Allgemeinen mit dem Begriff der Methode Monnet – also der
schrittweisen Europäisierung durch Kompetenzübertragung seitens der
Mitgliedstaaten und der parallelen inkrementellen institutionellen
Anpassung an neue Herausforderungen wie sie etwa die mehrfachen
Erweiterungsrunden vor allem seit Mitte der 1980er Jahre
darstellten – gekennzeichnet ist. Diese Position sieht in dem
vorläufigen Scheitern der europäischen Verfassung nicht den
Auslöser der Krise, sondern vielmehr ein Symptom einer sehr viel
weiter reichenden ›europäischen Malaise‹. Allerdings variiert diese
Position teilweise beträchtlich in der Reichweite ihrer kritischen
Reflexion und der daraus abgeleiteten konzeptionellen Vorschläge
für den weiteren Integrationsprozess. Die Bandbreite solcher
vorwiegend in den sozialwissenschaftlichen Disziplinen erarbeiteten
Konzepte reicht von einer ›pragmatischen‹ Richtung, die im
Wesentlichen die Methode Monnet durch die vermehrte Nutzung von
Instrumenten der differenzierten Integration dynamisieren möchte,
bis hin zu einer ›visionären‹ Richtung, die als Reaktion auf die
durch die Globalisierung forcierten Entgrenzungsprozesse eine
Notwendigkeit zur Errichtung neuer Herrschaftsformen jenseits des
Nationalstaates sieht.
Jene neueren wissenschaftlichen Europakonzepte sollen in diesem
Beitrag einer kritischen Würdigung unterzogen werden. Dass sich der
Artikel insofern nicht mit der erstgenannten Position
auseinandersetzt, ist vor allem der Überzeugung des Autors
geschuldet, dass die dort unterstellte Vertrauenskrise einerseits
zwar kaum zu leugnen ist, sich diese aber andererseits quasi als
eine systemimmante Konsequenz der bisherigen
Integrationslogik bewerten lässt. Denn es waren vor allem die
mitgliedstaatlichen Regierungen, die besonders seit den 1990er
Jahren unter dem Eindruck schwindender nationaler
Problemlösungsfähigkeit der Europäischen Union Aufgaben auferlegt
haben, für die diese weder ausreichende finanzielle noch
kompetenzielle Ressourcen besitzt. Da die Europäische Kommission –
ausgestattet mit einem formalrechtlichen Initiativmonopol – diese
neuen Aufgabenzuschreibungen auch ohne weitere
Kompetenzübertragungen bereitwillig angenommen hat, ließ es sich
kaum vermeiden, dass in der öffentlichen Wahrnehmung das teilweise
klägliche Scheitern entsprechender europäischer Initiativen nicht
der mangelnden Ressourcenausstattung der Union (und insofern den
Mitgliedstaaten) angelastet wurde, sondern vielmehr Fragen nach
Sinn und Zweck fortschreitender europäischer Integration überhaupt
provozierte.
Ein herausragendes Beispiel für diese Entwicklung liefert die von
den Staats- und Regierungschefs im März 2000 verabschiedete
Lissabonner Agenda, durch deren Umsetzung sich die
Europäische Union bis zum Jahr 2010 zur wettbewerbsfähigsten
Wirtschaftsregion der Welt entwickeln sollte. Tatsächlich hat sich
schon wenige Jahre später gezeigt, dass die EU insbesondere
gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika weiter an
Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt hat, sodass die Anstrengungen zur
Erreichung dieses Zieles mittlerweile auch offiziell als
gescheitert bewertet werden. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass
etwa in der Forschungs- und Technologiepolitik – dem zentralen
Pfeiler der Lissabonner Strategie – die Europäische Union über
außerordentlich begrenzte Handlungsressourcen verfügt. Daher hing
die Erreichung wichtiger Etappenziele, wie etwa die Durchsetzung
von Maßnahmen zur Erhöhung öffentlicher und privater
Forschungsinvestitionen, von der freiwilligen Koordination der
Mitgliedstaaten im Rahmen der so genannten Methode der offenen
Koordinierung (vgl. Kaiser/Prange 2005) ab. Letztlich waren
nicht nur die institutionellen Bedingungen, sondern vor allem die
deutlichen Unterschiede in den Ausgangsbedingungen und der
Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, dass
die Forschungsanstrengungen in Europa heute geringer sind als im
Jahr 2000. So beläuft sich das jährliche Defizit in den
Forschungsinvestitionen gegenüber den Vereinigten Staaten
mittlerweile auf etwa 130 Milliarden Euro (Verheugen 2005:
187).
Dieses Beispiel macht zwei Dinge deutlich. Erstens spricht vieles
dafür, dass die Binnenkohärenz in einer Europäischen Union der 25
Mitgliedstaaten sowohl unter ökonomischen wie auch unter
interessenpolitischen Gesichtspunkten in einem Maße abgenommen hat,
das einen zeitgleichen Integrationsfortschritt aller
Mitgliedstaaten immer unrealistischer erscheinen lässt. Zweitens
müssen vor dem Hintergrund der bislang für die europäische
Integration konstitutiven Parallelität von Erweiterung und
Vertiefung eine Reihe grundsätzlicher Fragen beantwortet werden. Zu
diesen gehören zumindest – sofern man sich die
Erweiterungsperspektiven für die Türkei und die Staaten des
westlichen Balkans vor Augen führt – die Fragen nach den Grenzen
und der Integrationstiefe einer zukünftigen Europäischen Union.
Diesen Fragen soll im Folgenden mit einer kritischen Betrachtung
aktueller wissenschaftlicher Europakonzepte nachgegangen
werden.
Die Dynamisierung der Methode Monnet durch differenzierte
Integration
Der Begriff der differenzierten Integration bezeichnet das
Voranschreiten einer Gruppe von Mitgliedstaaten in einem
spezifischen Politikbereich, ohne dass dieser
Integrationsfortschritt von anderen Mitgliedstaaten, die einen
solchen Schritt (noch) nicht bereit sind zu gehen, aufgrund der
Erfordernis konsenspflichtiger Änderungen des Primärrechts
aufgehalten werden soll. Als solche ist differenzierte Integration
in der Europäischen Union kein neues Phänomen. Sie ist in der
bisherigen Entwicklung der EU im Wesentlichen in drei Formen
aufgetreten.
Zunächst wurde ein solches Vorgehen zur Überwindung von
Entscheidungsblockaden gewählt, wenn nur eine kleine Minderheit von
Mitgliedstaaten der Europäisierung bestimmter Politikfelder vorerst
nicht zustimmen wollte. Beispiele für diesen Anwendungsfall
lieferten in den 1990er Jahren etwa das vorübergehende Ausscheren
Großbritanniens aus einer europäischen Sozialpolitik oder die
vertraglichen Regelungen, die es Dänemark, Großbritannien und
Schweden derzeit erlauben, die Gemeinschaftswährung EURO nicht
einzuführen, obgleich sie formal Mitglieder der europäischen
Währungsunion sind.
In einer zweiten Form hat differenzierte Integration ihren Ausgang
in einer zwischenstaatlichen Kooperation einer kleineren Zahl von
Mitgliedstaaten außerhalb der rechtlichen Struktur der EU genommen.
Entsprechende Maßnahmen sind dann erst später in den Rahmen der
Union integriert und somit weithin europäisiert worden. In dieser
Form hat es differenzierte Integration möglich gemacht, dass sich
seit Mitte der 1980er Jahre zunächst fünf der Gründungsstaaten der
Europäischen Gemeinschaft im Rahmen eines völkerrechtlichen
Vertrags, des Schengener Abkommens, auf den schrittweisen
Abbau der Personenkontrollen an ihren Binnengrenzen verständigt
haben. Erst nach über einem Jahrzehnt wurde diese Zusammenarbeit
durch den Amsterdamer Vertrag in die Rechtsordnung der Europäischen
Union überführt und hierdurch auf weitere Mitgliedstaaten
ausgedehnt. Dennoch gelten in diesem Bereich weiterhin
Sonderregelungen für Dänemark, Irland und Großbritannien.
Eine dritte Form differenzierter Integration ist neueren Datums.
Hierbei handelt es sich, im Gegensatz zu den beiden erstgenannten
Formen, um eine flexiblere Form der Zusammenarbeit unterhalb der
Schwelle der Vertiefung der Integration durch Änderung des
Vertragsrechts. Bei der so genannten Methode der offenen
Koordinierung (MOK) wird angestrebt, dass die Mitgliedstaaten
in Bereichen, in denen die EU über keine Gesetzgebungsbefugnisse
verfügt, ihre nationalen Politiken freiwillig auf gemeinsam
vereinbarte europäische Ziele hin ausrichten. Ihren Ursprung hat
die MOK in der seit dem Maastrichter Vertrag eingeführten
Koordinierung nationaler Finanzpolitik. Im weiteren Verlauf wurde
sie zunächst durch den Amsterdamer Vertrag auf die
Arbeitsmarktpolitik und durch den Europäischen Rat von Lissabon auf
eine Reihe weiterer Politikfelder, etwa die Forschungs, die Sozial-
oder die Gesundheitspolitik ausgedehnt. Hierbei kommt der
Europäischen Kommission eine wichtige Rolle zu, weil sie durch den
regelmäßigen Vergleich der Leistungsfähigkeit nationaler Programme
und durch den Vorschlag europäischer Leitlinien einen wesentlichen
Einfluss auf die nationale Politikgestaltung gewinnen kann. In der
bisherigen Praxis hat sich diese Methode jedoch nur als begrenzt
erfolgreich erwiesen. So kam eine Expertengruppe im Jahr 2004 zu
dem Ergebnis, dass die Methode die hohen in sie gesetzten
Erwartungen bei weitem nicht erfüllt habe, insbesondere weil sich
die Mitgliedstaaten nicht auf dieses neue Instrument eingelassen
hätten. Zudem wurde zutreffenderweise kritisiert, dass dem
Europäischen Parlament eine echte Einflussmöglichkeit auf diese
Form intensiver Interaktion zwischen Kommission und
mitgliedstaatlichen Exekutiven fehlt, die sich im Erfolgsfalle auch
weithin jenseits der aktiven Kontrollmöglichkeit nationaler
Parlamente vollzöge (Europäische Gemeinschaften 2004: 48).
Das Konzept differenzierter Integration hat insofern sein Potenzial
bislang bei weitem noch nicht ausschöpfen können. Dies liegt im
Wesentlichen darin begründet, dass dieses Instrument erfolgreich
bisher immer nur außerhalb des Gemeinschaftsrahmens zur Anwendung
gekommen ist. Als Lösungsansatz für die derzeitige Krise der Union
ist differenzierte Integration aber nur geeignet, wenn sie auch als
Mittel der Dynamisierung der Methode Monnet, also auch für
Politikbereiche, in denen die Union grundsätzlich auch legislativ
tätig werden könnte, gedacht wird. So verstanden setzt sich das
Konzept differenzierter Integration aber auch von Überlegungen ab,
die häufig in diesem Kontext genannt werden. Es geht folglich nicht
um die Verwirklichung eines ›Kerneuropas‹, weil sich ein solches
gleichfalls nur außerhalb der bestehenden Union vertraglich
fixieren ließe. Es geht aber auch nicht um ein ›Europa à la carte‹,
in dem sich einzelne Mitgliedstaaten punktuell an
Integrationsmaßnahmen beteiligen könnten oder auch nicht. Ein
solche Strategie wäre im gegebenen institutionellen Rahmen der EU
weder organisierbar, noch würde sie gemessen an dem bereits
erreichten Integrationsstand Sinn machen, wenn nicht auch die
Möglichkeit geboten würde, sich aus Bereichen wieder
zurückzuziehen, in denen ein Mitgliedstaat bereits Kompetenzen
übertragen hat.
Es geht vielmehr bei dem Konzept der differenzierten Integration
primär um die Nutzung und insbesondere die Ausweitung jener
Möglichkeiten, die das europäische Vertragsrecht mit dem Verfahren
der ›verstärkten Zusammenarbeit‹ bereits bietet. Durch das
vorläufige Scheitern der europäischen Verfassung haben sich die
Möglichkeiten zu einer solchen verstärkten Zusammenarbeit nicht
einmal verschlechtert, weil in der Verfassung Anforderungen an eine
differenzierte Integration gestellt werden, die sogar noch über die
Bestimmungen des Vertrags von Nizza hinausgehen (Deubner 2004:
279).
Dies bedeutet gleichwohl nicht, dass sich nicht bereits
Bestimmungen des derzeit gültigen Vertragswerkes als zu restriktiv
für eine verstärkte Zusammenarbeit einer Minderheit von
Mitgliedstaaten erwiesen hätten. In der gegebenen Situation wird
deshalb im Rahmen der Konzeption einer differenzierten Integration
zunächst der Abschluss eines ›Grundlagenvertrages‹ favorisiert, der
– anstelle der Verfassung oder als ›abgespeckte Version‹ derselben
– zunächst die größten Defizite des Vertrags von Nizza beheben
würde. Zu diesen gehören zweifellos die institutionellen
Bestimmungen und hierbei vor allem die Regelungen über die
Entscheidungsverfahren im Ministerrat. Gleichfalls müsste ein
solcher Grundlagenvertrag die Hürden für eine verstärkte
Zusammenarbeit erheblich reduzieren, um die Motivation
integrationswilliger Mitgliedstaaten zu erhöhen, auch in eine
verstärkte Zusammenarbeit innerhalb des europäischen Vertragsrechts
zu investieren. Geschieht dies nicht, wird sich die verstärkte
Zusammenarbeit auf den intergouvernementalen Bereich beschränken
müssen und damit in der Tat die Herausbildung eines Kerneuropas
verstärken, da es außerordentlich fraglich ist, ob sich solche
Integrationsmaßnahmen später für eine größere Zahl von
Mitgliedstaaten in den Rahmen der Union reintegrieren lassen.
Neben dieser verstärkten Zusammenarbeit, die durchaus in Form
spezifischer europäischer Projekte erfolgen kann, besitzt die
Methode der offenen Koordinierung ohne Zweifel Potenzial als ein
Instrument der differenzierten Integration. Dies gilt aber nur,
wenn zwei Vorbedingungen erfüllt sind. Erstens ist sie besonders in
jenen Politikbereichen vielversprechend, die durch erhebliche
Variationen zwischen den Mitgliedstaaten, sei es hinsichtlich ihrer
Leistungsfähigkeit oder auch aufgrund spezifischer nationaler
Traditionen, gekennzeichnet sind. Hier kann die Methode der offenen
Koordinierung aber nicht auf jene Politikmaßnahmen begrenzt
bleiben, für die es bislang keine europäischen Kompetenzen gibt.
Zweitens muss dieses Instrument jene Akteure mit einbeziehen, die
in den Mitgliedstaaten tatsächlich über die entsprechenden
legislativen und budgetären Ressourcen verfügen. Dies ist zumindest
in föderalen oder dezentralisierten Mitgliedstaaten bei weitem
nicht immer die nationalstaatliche Ebene (Kaiser/Prange 2004).
Die europäische Föderation als ›postnationale
Konstellation‹
Während folglich die Frage, ob die europäische Verfassung noch in
Kraft treten wird, für die stärkere Nutzung von Instrumenten
differenzierter Integration nicht von entscheidender Bedeutung ist,
verhält sich dies anders mit jener Konzeption, die in der
Herausbildung einer europäischen Föderation die geeignete Antwort
auf den Verlust nationalstaatlicher Handlungsfähigkeit unter den
Bedingungen fortschreitender Globalisierung sieht. Dieser Prozess
wird – ohne hierbei zunächst auf die europäische Integration zu
rekurrieren – als ursächlich für eine sich herausbildende
»postnationale Konstellation« (Habermas 1998: 94 ff.) beschrieben,
in welcher der Territorialstaat nicht mehr die traditionelle
Begrenzung der Nation, einer vorwiegend national organisierten
Volkswirtschaft und der demokratisch verfassten Gesellschaft
bildet. Während eine mögliche Reaktionen auf diese Entwicklung in
der als neoliberale Politik bezeichneten vermeintlichen
Reduktion der Aufgaben des Nationalstaates auf eine Politik der
Standortsicherung liegt, wird als Alternative formuliert, der
zunehmenden Denationalisierung durch neue ›politische Schließungen‹
zu begegnen. Im Kern geht es also um die Frage, wie sich die in den
Nationalstaaten entwickelten Prinzipien der demokratischen
Herrschaft und der solidarischen Gemeinschaft im überstaatlichen
Raum bewahren lassen.
Folgt man Habermas, so können diese Prinzipien letztendlich nur
durch die Herausbildung einer »transnationalen Weltinnenpolitik
ohne Weltregierung« aufrechterhalten werden. Hierzu befürwortet er,
neben der Fortentwicklung der Vereinten Nationen, insbesondere eine
effektive Verrechtlichung der internationalen Beziehungen, um damit
auch einer imperialen Ordnungsidee, wie sie etwa durch
neokonservative Kreise in den Vereinigten Staaten propagiert wird,
wirksam entgegenzutreten. In einer solchen postnationalen
Konstellation kommt der Europäischen Union deshalb eine wesentliche
Rolle zu, weil sie ein Beispiel für die Möglichkeit des Regierens
jenseits des Nationalstaates darstellt. Dies gilt zumindest dann,
wenn es ihr gelingt, eine solidarische und partizipatorische
transnationale politische Gemeinschaft zu realisieren. Gerade weil
der EU damit eine Art Vorbildfunktion zukommen würde, muss die
Union aber zunächst in die Lage versetzt werden, sich zu einer
postnationalen Demokratie fortzuentwickeln. Gefordert wird damit
gleichfalls die Stärkung europäischer Institutionen wie auch die
Ausweitung ihrer demokratischen Legitimationsgrundlage (Habermas
1998: 149).
Konzeptionell befürwortet Habermas damit im Wesentlichen die
Herausbildung einer europäischen Förderation, eines »Staates von
Nationalstaaten« (Habermas 2001b). Diese Konzeption besitzt damit
weitreichende Parallelen zu jenem Entwurf, den der ehemalige
deutsche Außenminister Joschka Fischer im Jahr 2000 in seiner viel
beachteten Rede an der Berliner Humboldt-Universität skizziert hat.
Analog zu den Strukturmerkmalen jeder föderativen Ordnung muss eine
solche Konzeption zunächst die Problematik des Verhältnisses der
staatlichen Ebenen untereinander lösen. Konkret muss infolgedessen
die Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten und die Mitwirkung
der nationalstaatlichen Ebene an der europäischen Gesetzgebung
geregelt werden. Fischer sieht eine solche Lösung in der durch eine
Verfassung vorgenommenen klaren Trennung der Kompetenzen zwischen
Föderation und Nationalstaat, wobei nur ein vergleichsweise
geringer Bestand an zentralen Kompetenzen (»Kernsouveränitäten«)
auf die europäische Ebene delegiert werden soll (Fischer 2000).
Eine flexiblere Kompetenzverteilung favorisiert hingegen das
Habermassche Förderationskonzept, das zwar in der
Subsidiaritätsklausel grundsätzlich ein geeignetes Instrument für
die Bestimmung von Zuständigkeiten unterschiedlicher Ebenen sieht,
aber mit Recht darauf hinweist, dass unter den Bedingungen hoher
ökonomischer und kultureller Varianz ein Trend zur Zentralisierung
wahrscheinlich ist. Habermas befürwortet insofern eine dynamische
Kompetenzordnung, die in regelmäßigen Abständen revidiert werden
kann, sofern sich »unvorhersehbare Konsequenzen« (Habermas 2001b)
hinsichtlich der Effektivität oder der demokratischen Fundierung
staatlichen Handelns erkennen lassen. Deshalb misst Habermas auch
plebiszitären Elementen in der europäischen Verfassung hohe
Bedeutung zu, weil durch die Nutzung europaweiter Referenden den
Bürgern die Möglichkeit gegeben werden könnte, weit umfassender an
der organisatorischen und prozeduralen Gestaltung von
Politikfeldern mitzuwirken (Habermas 2001a: 23 f.).
Daneben weist die Habermassche Konzeption allerdings auch eine
Reihe strikter Begrenzungen auf. Hierzu gehört zum einen, dass mit
der Verabschiedung einer europäischen Verfassung auch eine
endgültige Antwort auf die Frage der finalen territorialen
Ausdehnung der europäischen Integration erfolgen soll. Jenen
Staaten, die durch eine solche Festlegung dauerhaft exkludiert
werden, bieten sich unterschiedliche Formen der Assoziierung im
Sinne einer Struktur der »variablen Geometrie«. Der Zusammenhalt im
Inneren der Union soll hingegen zumindest zeitweise durch ein
»Europa der unterschiedlichen Geschwindigkeiten« gestärkt werden,
in dem der Integrationsfortschritt im Kern der Union schneller
erfolgen kann als an der Peripherie. Zum anderen sieht Habermas in
der weit reichenden Anwendung von Mehrheitsentscheidungen eine
wesentliche Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit der Union.
Solche Mehrheitsentscheidungen sollen jedoch nicht für Bereiche
gelten, in denen eine Abweichung von Konsensentscheidungen die
»Wahrung der nationalen Integrität« bedrohen würde.
Insbesondere diese letzte Begrenzung verweist auf die
institutionellen Aspekte der Habermasschen Föderationskonzeption.
Ähnlich wie die Überlegungen Fischers, geht auch diese Konzeption
im Wesentlichen von der Notwendigkeit aus, die bisherige
Institutionenordnung der EU in Richtung auf ein parlamentarisches
Zweikammersystem fortzuentwickeln, in dem die mitgliedstaatlichen
Interessen in einer Nationalitätenkammer, die entweder nach dem
Vorbild des US-amerikanischen Senats oder des deutschen Bundesrates
zu bilden wäre, vertreten würden. Die Legitimationsgrundlage des
Europäischen Parlaments soll danach dadurch verbreitert werden,
dass zumindest eine Mehrheit der Abgeordneten aus Mitgliedern
nationaler Parlamente bestehen würde und dadurch verhindern, dass
ein Gegensatz zwischen dem Parlamentarismus auf der europäischen
und der mitgliedstaatlichen Ebene entstehen könnte (Fischer
2000). Die Europäische Kommission würde in dieser institutionellen
Ordnung in Richtung auf eine vollständig dem Parlament
verantwortliche Exekutive fortentwickelt.
Vor allem die dargestellten institutionellen Aspekte der
Föderationsidee lassen deutlich werden, wie stark diese Konzeption
von der erfolgreichen Ratifikation der europäischen Verfassung
abhängig ist. Denn solch einschneidende Veränderungen des
europäischen politischen Systems lassen sich auf der Basis eines
völkerrechtlichen Vertrags nur schwerlich legitimieren. Insofern
verwundert es auch nicht, dass die Befürworter einer europäischen
Föderation nach dem vorläufigen Scheitern der Verfassung erheblich
in die Defensive geraten sind. Für Jürgen Habermas besteht der
unmittelbare Ausweg aus der Verfassungskrise in der verstärkten
Nutzung des Instruments der differenzierten Integration. Wenn, so
seine Argumentation, jene Staaten, die sich bereits der
Gemeinschaftswährung angeschlossen hätten, nun auch den Weg der
engeren Kooperation in anderen Bereichen wählen würden, so könnten
die Regeln dieser Zusammenarbeit »einer künftigen Verfassung den
Weg weisen« (Habermas 2005). Dabei trug auch schon die
gemeinsame Initiative europäischer Intellektueller im Jahr 2003,
die aus Anlass des so genannten Briefes der Acht maßgeblich
von Jürgen Habermas und Jacques Derrida unternommen wurde, die
Forderung nach der Herausbildung eines Kerneuropas in sich. In
dieser gemeinsamen Erklärung vom 30. Januar 2003 haben die
Regierungschefs Großbritanniens, Italiens, Spaniens, Portugals,
Tschechiens, Ungarns, Polens und Dänemarks ihre Unterstützung für
das militärische Eingreifen der Vereinigten Staaten im Irak
ausgesprochen. Der Initiative schlossen sich später auch noch
Slowenien und Lettland an.
Allerdings ging es den Autoren hier im Wesentlichen um eine
Forcierung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und damit
wohl weniger um ein Plädoyer für eine fortschreitende Integration
insgesamt, als vielmehr um die Herausbildung einer »zivilen
Gegenmacht« zu den Vereinigten Staaten (Habermas/Derrida 2003).
Joschka Fischer hat hingegen, noch vor den Referenden in Frankreich
und den Niederlanden, andere Lehren aus den kontroversen Debatten
der mitgliedstaatlichen Regierungen um die Verabschiedung des
Verfassungsentwurfs gezogen. Vor dem Hintergrund der
terroristischen Angriffe des 11. September 2001 und der
europäischen Konflikte um eine Beteiligung am Irakkrieg stand für
ihn nicht mehr die Finalität der europäischen Integration im
Vordergrund, sondern viel mehr die neue »strategische Dimension der
europäischen Einigung« (Fischer 2004). Danach hätten
»klein-europäische« Vorstellungen keine Zukunft mehr. Vielmehr
müsse Europa die Politik der Erweiterung – etwa auch in Richtung
auf die Türkei – fortsetzen, um im Konzert der kontinentalen Mächte
USA, China, Indien und Russland überhaupt Gehör zu finden.
Allerdings bewertete auch Fischer zu diesem Zeitpunkt das
Inkrafttreten der europäischen Verfassung als eine wesentliche
Grundbedingung, um das Funktionieren der erweiterten Union zu
gewährleisten.
Europa als ›kosmopolitisches Empire‹
Mit der Betonung dieser strategischen Rolle Europas weist diese
revidierte ›Fischer-Position‹ bereits auf ein weiteres aktuelles
Integrationskonzept hin, das von den hier Beschriebenen am ehesten
als visionär bezeichnet werden kann. In ihrem Buch Das
kosmopolitische Europa haben Ulrich Beck und Edgar Grande einen
Ansatz zur Überwindung der europäischen Malaise vorlegt, der sich
in zwei wesentlichen Punkten von den zuvor genannten Konzepten
unterscheidet.
Erstens ist mit dem kosmopolitischen Europa nicht die Europäische
Union selbst angesprochen, sondern ein durch den Prozess der
Europäisierung gekennzeichneter variabler Raum, dessen Kern derzeit
von der Integrationsgemeinschaft der 25 EU-Mitgliedstaaten gebildet
wird. Damit unterscheidet sich dieses Konzept vom pragmatischen
Ansatz der differenzierten Integration, weil dieser sich
ausschließlich auf die Binnenproblematik der Union konzentriert. Es
unterscheidet sich aber auch von der Idee der europäischen
Förderation als postnationaler Konstellation, weil das Konzept des
kosmopolitischen Europa gerade nicht davon ausgeht, dass die
politischen Akteure innerhalb der EU weithin autonom entscheiden
könnten, wo die Grenzen der Integration zu setzen seien. Vielmehr,
und das hätten sowohl der Irakkrieg wie auch der Beitrittswunsch
der Türkei gezeigt, würde Europa »ständig von Außen gezwungen, sich
politisch zu definieren und weltpolitisch Position zu beziehen«
(Beck/Grande 2004: 21).
Zweitens bricht das Konzept des kosmopolitischen Europa mit einer
Grundkategorisierung der Europaforschung und damit auch der
bisherigen wissenschaftlichen Integrationskonzepte. Kritisiert wird
durch die Autoren vor allem, dass der Prozess der Europäisierung im
Wesentlichen aus einer konfliktbehafteten Perspektive gesehen wird,
die entweder den Nationalstaat oder Europa in den Fokus nimmt.
Pointiert ließe sich formulieren, dass Europäisierung danach
entweder als Prozess eines ›autonomieschonenden
Intergouvernementalismus‹ oder eines ›demokratiegefährdenden
Supranationalismus‹ betrachtet wird. Das kosmopolitische Europa
will diese jeweils einseitige Perspektivierung überwinden. Danach
stellt die Europäische Union, verstanden als ein »dezentrales,
territorial ausdifferenziertes, von Eliten dominiertes
transnationales Verhandlungssystem« (Beck/Grande 2004: 85) den
politisch-institutionellen Kern des kosmopolitischen Europa dar, in
dem sowohl die Nationalstaaten als auch die supranationalen Organe
der EU integriert sind.
Die Integration des kosmopolitischen Europa stellt damit
notgedrungen eine Herausforderung dar, die über den Rahmen der
Union hinausreicht. Die Frage ist folglich nicht allein, welche
konzeptionellen Ansätze es zur Intensivierung der Integration
innerhalb der Europäischen Union gibt, sondern vielmehr, welche
institutionellen Lösungen in Europa für die Gewährleistung
effizienten und legitimen Regierens jenseits des Nationalstaates
denkbar sind. Beck und Grande beantworten diese Frage mit ihrem
Entwurf eines kosmopolitischen Empires. Ein solches Empire
unterscheidet sich von einer staatlichen Ordnung nicht durch
unterschiedliche Herrschaftsfunktionen. Beide, sowohl Staat als
auch Empire, müssen Wege finden, innere und äußere Sicherheit sowie
materielle Wohlfahrt einer politischen Gemeinschaft zu
gewährleisten. Sie unterscheiden sich aber grundlegend in ihren
Herrschaftstechniken. Während der Staat traditionell eine
Etablierung fester Grenzen vornimmt, in denen er diese Aufgaben
erfüllen kann, löst das Empire diese Aufgabenstellung durch die
Ausdehnung nach Außen (Beck/Grande 2005: 402). Nach dieser Logik
werden etwa Zonen der Unsicherheit an der Peripherie der
Europäischen Union nicht zum Aufgabenfeld einer ›staatlichen‹
gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, sondern sie werden in
eine Herrschaftsordnung integriert, deren Intensität vom Kern hin
zur Peripherie abnimmt.
Diese Begriffsdifferenzierung sagt allerdings noch vergleichsweise
wenig darüber aus, welche politischen Optionen es zur Überwindung
der Krise der Europäischen Union, bzw. des
politisch-institutionellen Kerns des ›europäischen Empire‹ gibt.
Beck und Grande sehen diese Europäische Union an einem Wendepunkt
angelangt, von dem aus sich drei Szenarien erkennen lassen, von
denen aber nur eine, das ›Kosmopolisierungsszenario‹, eine
politisch wünschenswerte Option darstellt. Diese setzt sich ab von
einem ›Zerfallszenario‹, das die Herausbildung subregionaler
Koalitionen einzelner Mitgliedstaaten entstehen sieht, wenn es der
Europäischen Union nicht gelingen sollte, die mittel- und
osteuropäischen Mitgliedstaaten wirtschaftlich zu integrieren und
der Union insgesamt durch die Reform ihrer Institutionen und ihrer
Demokratisierung einen politischen Rahmen zu geben. Daneben könnte
aber auch ein ›Stagnationsszenario‹ Realität werden, in dem zwar
die Binnenmarktintegration der Beitrittstaaten gelingt, parallel
dazu aber die Dynamik der positiven Koordination erlahmen würde. In
einer solchen Situation wäre weder die Vertiefung der ökonomischen
Integration – vor allem im Hinblick auf marktkorrigierende
Politiken – denkbar, noch eine nennenswerte Ausweitung der Außen-
und Sicherheitspolitik oder gar eine tiefgreifende
Demokratisierung.
Die kosmopolitische Vision Europas zielt demgegenüber auf vier
Erneuerungsstrategien: der Stärkung einer europäischen
Zivilgesellschaft auf der Basis anerkannter konstitutioneller
Normen, der Realisierung eines postnationalen Demokratiemodells,
der Einführung eines kosmopolitischen Integrationsansatzes und der
Etablierung Europas als treibender Kraft in den internationalen
Beziehungen (Beck/Grande 2004: 341).
Mit diesen Strategien verfolgt das Konzept des kosmopolitischen
Empire eine grundlegende Abkehr von den bisherigen Prinzipien des
Integrationsprozesses. Eine Verfassung, beispielsweise, wird von
den Autoren nicht aus Gründen der Finalisierung der europäischen
Integration oder der institutionellen Absicherung der Methode
Monnet in einer erweiterten Union befürwortet. Im Gegenteil, aus
einer kosmopolitischen Perspektive ist eine Integration Europas nur
noch nach dem Prinzip der Anerkennung von Andersheit denkbar. Damit
ist Differenz das zentrale Merkmal der zukünftigen Integration
Europas. Differenz und die Anerkennung von Andersheit bedeuten
allerdings nicht, dass es nicht einen »Mindestbestand an
substantiellen und prozeduralen Normen« (Beck/Grande 2004: 342)
geben muss. Diese in einer Verfassung zu verankern würde bedeuten,
dass vor allem jene substantiellen Normen eine Desintegration
Europas verhindern sollen, während prozeduralen Normen eine
wichtige Bedeutung für die Demokratisierung der Union zukommt.
Insofern wird die europäische Verfassung zur Konstitution eines
postnationalen Demokratiemodells, das sich von jenen in den
Mitgliedstaaten etablierten repräsentativen Systemen beträchtlich
unterscheidet. Hierzu argumentieren die Autoren, dass der bisherige
Versuch, auch auf der Ebene der EU ein repräsentatives
Demokratiemodell zu installieren, das bestehende Demokratiedefizit
nicht überwinden kann. Diesem Defizit könne nur durch ein
partizipatorisches Modell begegnet werden, dass es den Bürgern
erlaube, durch unmittelbare Interventionen (etwa europaweite
Referenden) und Inklusion (etwa durch die Ausweitung von
Beteiligungsverfahren in den Organen der Union) an der
Politikgestaltung mitzuwirken. In diesem Kontext wendet sich das
Prinzip der Anerkennung von Andersheit aber auch gegen eine
fortlaufende Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen. Ähnlich wie in
der Habermasschen Konzeption ist auch in einem kosmopolitischen
Europa der Mehrheitsentscheid in politisch hoch kontroversen Fällen
mit den Anforderungen an demokratische Legitimität nicht vereinbar.
Nur fordern Beck und Grande hier aus guten Gründen nicht eine
›Rückkehr‹ zu Konsensentscheidungen, sondern suchen mit neuen
Instrumenten, wie etwa einem ›qualifizierten Vetorecht‹ einen
Ausweg aus dem Dilemma, dass Konsensentscheidungen zwar mit einem
Gewinn an Legitimität verbunden sein mögen, aber gleichzeitig
lähmenden Entscheidungsblockaden Tür und Tor öffnen.
Ein kosmopolitisches Empire muss aufgrund des Prinzips der
Anerkennung von Andersheit zwangsläufig auch eine Alternative zur
traditionellen Integrationsmethode bieten, die vor allem bei der
Vollendung des europäischen Binnenmarktes nicht Andersheit, sondern
Einheitlichkeit angestrebt hat. Denn für den weit überwiegenden
Teil der ökonomischen Aktivitäten in der Europäischen Union
existieren Bestimmungen, die durch europäisches Recht harmonisiert
worden sind. Bis zum Jahr 2001 regelte das Prinzip der
gegenseitigen Anerkennung nationaler Rechtsnormen nur sieben
Prozent aller wirtschaftlichen Leistungen des gemeinschaftlichen
Bruttoinlandsproduktes. Wer folglich nicht Einheitlichkeit, sondern
Anerkennung von Andersheit als Grundmotiv der Integration
propagiert, weicht gravierend von der bisher dominanten Methode
Monnet ab. Insofern ist es konsequent, dass Beck und Grande in
diesem Zusammenhang für eine »Radikalisierung der differenzierten
Integration« plädieren (2004: 365 ff). Entsprechendes Potenzial
sehen die Autoren in der Ausweitung der gegenseitigen Anerkennung,
in der Methode der offenen Koordinierung und einer geographischen
Differenzierung, durch die sich die Reichweite auch von
Harmonisierungsbeschlüssen nicht automatisch auf alle Staaten und
Regionen des europäischen Empire erstrecken muss.
Für die Rolle dieses europäischen Empire in der internationalen
Politik sehen Beck und Grande vor allem die Notwendigkeit einer
»transatlantischen Arbeitsteilung« (2004: 380 ff.). Es geht hier
folglich weniger um die Errichtung einer zivilen Gegenmacht zu
einer imperial auftretenden USA, als vielmehr darum, die
Angewiesenheit der Vereinigten Staaten auf Verbündete bei der
Errichtung einer tragfähigen internationalen Ordnung auch dazu zu
nutzen, ein eigenes weltpolitisches Konzept zu verfolgen. Ein
solches skizzieren Beck und Grande mit der Strategie einer
regionalen Kosmopolitisierung, bei der auch andere Weltregionen –
jeweils gestützt auf ihre historischen Erfahrungen und kulturellen
Werte – einem solchen europäischen Beispiel folgen könnten. Dies
kann natürlich nicht ohne Rückwirkungen auf den Kernbereich des
europäischen Empire bleiben. So argumentieren die Autoren, dass
eine solche Strategie erfordere, »die Anerkennung der Anderen nicht
länger durch entwicklungspolitische Almosen [zu] blockieren,
sondern sich selbst, insbesondere die eigenen Märkte für die
Produkte und Initiativen der Anderen [zu] öffnen« (Beck/Grande
2004: 384).
Integrationskonzepte auf dem Prüfstand
Wie unschwer zu erkennen ist, postulieren die dargestellten
Konzepte in unterschiedlicher Weise die Notwendigkeit einer Abkehr
von der bisherigen integrationspolitischen Praxis. Dabei wird ein
solcher unabdingbarer Wandel begründet mit jeweils stärkerem Bezug
entweder aufgrund neuartiger innerer oder äußerer
Herausforderungen, denen sich die Europäische Union zu stellen hat.
Damit suchen diese Konzepte gleichfalls nach Lösungen sowohl für
die notwendigen institutionellen Reformen innerhalb der Union wie
für die Bewältigung ungelöster Probleme an ihrer Peripherie.
Wesentlich ist, dass all diese Konzepte implizit oder explizit die
Notwendigkeit differenzierter Integration hervorheben. Sie
differieren aber beträchtlich in der Einschätzung, ob solche
Instrumente differenzierter Integration bereits eine Lösung des
Problems darstellen, oder ob sie nur Teilaspekte einer weit
umfassenderen Neuorientierung sind. Wenn dem so ist, bleibt die
Frage zu beantworten, welchem der dargestellten Konzepte die
größten Aussichten zugesprochen werden können, die genannten
Herausforderungen zu bewältigen. Hierbei spielt der Faktor Zeit
eine nicht unwichtige Rolle, weil Instabilitäten des
internationalen Umfelds, dies hat der jüngste Irakkrieg
überdeutlich gemacht, unmittelbar auf den europäischen
Integrationsprozess und die Kooperationsbereitschaft der
Mitgliedstaaten zurückwirken. Es kann folglich kaum noch darum
gehen, eine Diskussion über die Finalität des europäischen
Integrationsprozesses zu führen, zumindest dann nicht, wenn
entsprechende Ansätze nicht erkennen lassen, in welchem Zeitraum
sie sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen realisieren lassen.
Vielmehr wird man diese Integrationskonzepte vor allem an vier
Kriterien messen müssen.
Erstens besteht die Notwendigkeit, dass sie die
Problemlösungsfähigkeit europäischer Politik erhöhen und dies
sowohl hinsichtlich der institutionellen Entscheidungs- und
Verhandlungsregeln im Binnenbereich wie auch in Bezug auf die
politischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen, die sich
innerhalb der erweiterten Europäische Union als auch für die EU als
weltpolitischen Akteur stellen.
Zweitens wird man überzeugendere Antworten als bisher auf die Frage
finden müssen, wie sich staatliches Handeln jenseits
nationalstaatlicher Grenzen demokratisch legitimieren lässt. Hier
befindet sich die Europäische Union im Vergleich zu einer Vielzahl
traditioneller internationaler Organisationen oder neu entstehender
transnationaler Politikregime in einer vergleichsweise günstigen
Position, weil die Parlamentarisierung der EU – bei allen auch hier
noch existierenden Defiziten – in den vergangenen Jahrzehnten
beträchtlich vorangeschritten ist.
Drittens wird man diese Konzepte auch auf ihre Rückwirkungen auf
den bereits erreichten Integrationsstand bewerten müssen. Dies ist
insofern von zentraler Bedeutung, als der immer engere
Zusammenschluss der europäischen Nationen bis heute im Wesentlichen
auf einer Integration durch Recht und damit auf der freiwilligen
Anerkennung und Anwendung europäischer Rechtsnormen beruht. Weil
dem so ist, besteht die größte Herausforderung jeder Erweiterung
der Union bisher immer in der Erreichung der Fähigkeit neuer
Mitgliedstaaten den acquis communautaire, also den
Gesamtbestand europäischen Rechts, vollständig anwenden zu können.
Deshalb ist es auch wenig wahrscheinlich, dass gerade junge
Mitgliedstaaten, die erhebliche Anstrengungen unternommen haben, um
diese Anforderung zu erfüllen, der Aufnahme weiterer Länder
zustimmen werden, denen ein Beitritt zu ›günstigeren Konditionen‹
offeriert würde.
Damit ist viertens und letztlich bereits darauf hingewiesen, dass
man nicht umhin kommen wird, diese neueren Integrationskonzepte im
Hinblick auf ihre politische Realisierungsmöglichkeit zu
überprüfen. Offenkundig ist in diesem Kontext zunächst, dass
zumindest die Interessenvielfalt – mit einiger Sicherheit auch die
Interessengegensätze – in der Union der 25 Mitgliedstaaten
beträchtlich zugenommen hat. Ferner wird es kaum möglich sein,
grundlegende Änderungen des Integrationsmodus ohne Anpassung der
primärrechtlichen Grundlagen der EU vorzunehmen. Insofern müssen
diese Konzeptionen zumindest eine Konsensperspektive besitzen, will
man nicht auch den Austritt ›integrationsunwilliger Staaten‹ oder
die ›Neugründung einer Kerneuropa-Union der Integrationswilligen‹
als eine erstzunehmende Strategie ins Auge fassen (vgl. Thalmaier
2005).
Vor diesem Hintergrund wird man davon ausgehen müssen, dass die
umfassendere Nutzung von Instrumenten der differenzierten
Integration tatsächlich die Problemlösungsfähigkeit europäischer
Politik erhöhen kann. Dies kann schon deshalb gelten, weil solche
Instrumente eine Antwort auf erhebliche Varianzen zwischen den
Mitgliedstaaten und Regionen innerhalb der Union geben können. So
werden europäische Programme nur problemangemessen konzipiert
werden können, wenn sie auch nur für solche Gebiete gelten, in
denen sich eine entsprechende Problemlage überhaupt stellt.
Insofern erscheinen sowohl die geographische Differenzierung wie
auch die Methode der offenen Koordinierung vielversprechend, wobei
gerade letztgenannte diese Erwartungen nur erfüllen kann, wenn sie
Maßnahmen betrifft, in denen eine kritische Masse von Akteuren
überhaupt einen Koordinationsgewinn erwarten kann. Allerdings wird
man das Potenzial differenzierter Integration insgesamt auch nicht
überschätzen dürfen. So wird Differenz als Ausdruck der Anerkennung
von Andersheit schon dadurch begrenzt bleiben, dass internationale
Vereinbarungen eine Harmonisierung auf europäischer Ebene
erzwingen. Dies gilt zum Beispiel für mittlerweile weitreichende
Anforderungen des Welthandelsrechts, bei der
Harmonisierungsbeschlüsse der EU quasi stellvertretend für einen
ansonsten auf der mitgliedstaatlichen Ebene auftretenden
Anpassungsbedarf stehen.
Im Hinblick auf die Stärkung der Legitimationsgrundlage
europäischer Politik bieten die genannten Integrationskonzepte zwei
klar abgrenzbare Alternativen. In einer europäischen Föderation
Habermasscher Prägung würde zunächst das repräsentative
Demokratiemodell auf europäischer Ebene finalisiert und zusätzlich
durch partizipatorische Elemente ergänzt. Das kosmopolitische
Empire setzt hingegen vollständig auf ein partizipatorisches
postnationales Demokratiemodell, weil es für eine repräsentative
Demokratie auf europäischer Ebene keine Voraussetzungen sieht.
Beiden Überlegungen wird man vor dem Hintergrund der bereits
erreichten Integrationsdichte mit Vorsicht begegnen müssen. Ein auf
europäischer Ebene installiertes Zwei-Kammer-System kann aufgrund
der Unterschiede in der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten den
demokratischen Mindestkriterien nicht entsprechen, während ein
partizipatorisches Demokratiemodell nur einen Legitimationsgewinn
erzielen kann, wenn es gleichfalls umfassende parlamentarische
Opting-Out-Regeln auf nationaler oder regionaler Ebene vorsehen
würde. Solange jedenfalls durch die europäische Integration
verbindliche politische Entscheidungen jenseits nationalstaatlicher
Grenzen getroffen werden, die in vielfältiger Weise in den
unmittelbaren Lebensbereich der Bürger eingreifen, scheitert allein
die Interventionsstrategie an organisatorischen Bedingungen,
während einer Inklusionsstrategie prozedurale Grenzen gesetzt
sind.
Ferner wird man diesen Integrationskonzepten unterstellen dürfen,
dass sie mehr oder minder stillschweigend davon ausgehen, dass das
nötige Maß an verbindlichen europäischen Regeln hinter dem derzeit
erreichten Integrationsniveau zurückbleibt. Dies ist insofern
durchaus bedeutsam, als sich auf der europäischen Ebene seit Mitte
der 1980er Jahre eine dynamische Ausweitung der Zuständigkeiten
feststellen lässt. Letztlich bleiben diese Konzepte Antworten auf
die Frage schuldig, worin der Kernbestand der europäischen
Integration liegen soll. Damit lässt sich auch nur bedingt
einschätzen, welche Rückwirkungen auf die Union zu erwarten wären.
Zu klären wäre beispielsweise, inwieweit sich die richterliche
Rechtsfortbildung des Europäischen Gerichtshofes mit der
Anerkennung von Andersheit, bzw. der Wahrung mitgliedstaatlicher
Verfassungstraditionen vereinbaren lässt. Man denke diesbezüglich
nur an einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, so
etwa das Urteil zur Gleichbehandlung von Frauen in der Bundeswehr
oder zum Schutz von Eigentum und freier Berufswahl in Bezug auf die
europäische Bananenmarktordnung, die allein in der Bundesrepublik
erhebliche Diskussionen über die Vereinbarkeit Luxemburger Urteile
mit dem Grundgesetz ausgelöst haben. Klärungsbedürftig wäre auch,
ob ein Prinzip der Radikalisierung differenzierter Integration
nicht auch eine ›negative Differenzierung‹ erlauben müsste, also
den Rückzug einzelner Mitgliedstaaten aus bereits europäisierten
Politikbereichen. Zumindest verwundert es vor diesem Hintergrund
kaum, dass die bereits existierenden vertraglichen Möglichkeiten
zur differenzierten Integration in bislang keinem Fall genutzt
worden sind. Dies mag man mit den hohen materiellen und
prozeduralen Hürden erklären, ebenso plausibel wäre aber auch die
Annahme, dass selbst aus der Sicht integrationswilliger
Mitgliedstaaten die Chancen verstärkter Zusammenarbeit ungewisser
sind als die Risiken einer Desintegration.
Damit ist bereits das abschließende Bewertungskriterium der
Realisierbarkeit dieser Konzepte angesprochen. All diese Konzepte
bedürfen zweifellos der primärrechtlichen Revision des Vertrags von
Nizza. Für eine Erleichterung der Bedingungen zur verstärkten
Zusammenarbeit erscheint dies noch vergleichsweise unproblematisch,
weil selbst integrationsunwillige Staaten einer solchen Änderung
nicht im Wege stehen würden, solange sie als Reaktion darauf die
Herausbildung eines Kerneuropas außerhalb der Union fürchten
müssten. Damit ist allerdings nicht gesagt, dass über die damit
verbundenen institutionellen Fragen, etwa inwieweit sich die
›Integrationspioniere‹ der administrativen und finanziellen
Ressourcen der Union bedienen dürfen, leicht Einigkeit zu erzielen
wäre. Eine europäische Föderation setzt demgegenüber die
Ratifikation einer Verfassung voraus, deren Eingriffe in das
bestehende europäische Institutionensystem weit tiefgreifender
sind, als dies in dem bisherigen Vertragstext vorgesehen ist. Eine
Verständigung auf eine solche Verfassung ist derzeit bestenfalls
für eine verhältnismäßig kleine Zahl von Mitgliedstaaten der EU
überhaupt denkbar. Insofern besitzen beide Entwürfe, jener der
europäischen Förderation und der eines europäischen Empire, in der
Tat den Charakter einer ›Vision‹, deren Aussicht auf Realisierung
in dem Maße steigt, in dem die Zahl der Staaten sinkt, die den Kern
der jeweiligen Herrschaftsordnung bilden sollen. In einem Europa
der 25 jedenfalls werden sie sich nicht verwirklichen lassen.
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